Beschlussvorlage - 2025/SVS/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow als Textsatzung

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie der Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Stavenhagen mit dem aus dem Abwägungsprotokoll zum Beschluss 2025/SVS/211 ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie § 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) beschließt die Stadtvertretung Stavenhagen die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung als Textsatzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Textsatzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass die Textsatzung auf der Internetseite der Reuterstadt Stavenhagen und im Bau- und Planungsportal M-V abgerufen werden kann. Zusätzlich ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

    

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Sachverhalt

 

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klockow vom 19. März 2000 enthält u. a. folgende textlichen Festsetzungen:    

„Nr. 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): Auf den durch die erweiterte Abrundung einbezogenen Grundstücken und Grundstücksteilen sind ausschließlich Wohngebäude und dazugehörige Nebengebäude zulässig (§ 4 Abs. 2a BauGB-Maßnahmengesetz).“ und

 

„Nr. 2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB):

2.1 Als Obergrenze für die Grundflächenzahl (GRZ) wird 0,3 festgesetzt.

2.2 Die Geschoßflächenzahl (GFZ) darf den Wert 0,3 nicht überschreiten.

2.3 Zulässig ist die Errichtung von maximal einem Vollgeschoß (Z).“

 

Mit der Satzungsänderung wird auf die Festsetzungen Nr. 1 und Nr. 2 (mit Unternummerierungen) durch Streichung verzichtet. Mit Inkrafttreten der Textsatzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

 

   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein X

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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