Beschlussvorlage - 2025/SVS/227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die außerplanmäßige Aufwendung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Fritz-Reuter-Literaturmuseum in Höhe von

 

20.000,00 EUR

PSK 25201.5629000 Fritz-Reuter-Literaturmuseum. Sonstige Aufwendungen für die

                                                             Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

sowie

die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und der anschließenden Auftragsvergabe durch den Bürgermeister.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt über in voller Höhe über eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Sachverhalt

Das Fritz-Reuter-Literaturmuseum befindet sich im Herzen der Reuterstadt Stavenhagen. Das spätbarocke Gebäude war das langjährige Rathaus und zugleich Dienstwohnung der Stadt. Der Vater Fritz Reuters, Georg Reuter, war hier mehr als dreißig Jahre Bürgermeister. Ab 1949 wandelte sich das Gebäude sukzessive zum Museum

Im Fritz-Reuter-Literaturmuseums ist auch die Tourist-Information angesiedelt.

Das Fritz-Reuter-Literaturmuseum übt eine kultur-touristische Leuchtturmfunktion in der Region aus.

Im Kontext der beschriebenen Spannungsfelder von wissenschaftlicher Forschung, Lehre, populärer Wissensvermittlung, offenem Haus, Digitalisierung, moderner Ausstellungsgestaltung und Chancennutzung des ländlichen Raumes soll sich eine angestrebte Machbarkeitsstudie bewegen.

Das Objekt ist ein in die Denkmalliste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eingetragenes Baudenkmal.

Diese Studie ist für die mittelfristige Entwicklung des Fritz-Reuter-Literaturmuseums von hoher Bedeutung, ist doch auch der weitere Umgang mit Fritz Reuter und der Reuterrezeption Teil der Überlegungen.

Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sind folgende Gelder vorgesehen:

45.000,00 € Gesamtausgaben

davon

20.000,00 € Förderung des Landes M-V

25.000,00 € PSK 25201.5629000

                    Fritz-Reuter-Literaturmuseum. Sonstige Aufwendungen für die

                                                                     Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

Der Zuwendungsbescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 02.12.2025 liegt in der Verwaltung vor.

 

Hinweis:

Der Betrieb des Fritz-Reuter-Literaturmuseums gehört in den freiwilligen Aufgabenbereich der Reuterstadt Stavenhagen. In Anbetracht der Haushaltslage der Reuterstadt Stavenhagen muss abgewogen werden, ob der Einsatz von 25.000,00 € aus Mitteln der Stadt gerechtfertigt ist.

Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie eine Grundlage für die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Museums bilden und dadurch die dann benötigten finanziellen Mittel klar definiert werden können.

Die Verwaltung schätzt ein, dass Im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Erstellung der Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich ist. 

 

  

Gemäß § 3 (5) VgMinArb M-V werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Wege der Verhandlungsvergabe nach § 12 der Unterschwellenvergabeordnung vergeben

I.v.m. § 5 (2) VgMinArb M-V ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabe zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Gemäß 5 (5) der Hautsatzung der Reuterstadt Stavenhagen entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der UVgO innerhalb einer Wertgrenze von 15.000 Euro – 50.000 Euro.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

45.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025
Sachkonto:

25201.562900 25.000 €

Rest 2024

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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