Beschlussvorlage - 2025/SVS/225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragenen Angelegenheit

 

Beschlussnummer 2025/SVS/224

Verkauf der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine

 

an sich.

 

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Sachverhalt

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.

Die Kommunalverfassung gibt der Stadtvertretung die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.

 

§ 22 Abs. 2 und 3 Kommunalverfassung M-V:

„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder wieder an sich ziehen.“

 

Durch den Bauhof wurde eine Bewertung des Fahrzeuges DM AR320 bei der DEKRA in Auftrag gegeben.

Das Bewertungsgutachten lag erst am 27.11.2025 in der Kämmerei vor. Somit konnte die Beschlussvorlage nicht mehr auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses gesetzt werden, da bereits am 26.11.2025 die Ladung erfolgte.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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