Beschlussvorlage - 2025/GVRo/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die Beantragung einer

Zuwendung nach der Richtlinie für das Bundesprogramm

„Sanierung kommunaler Sportstätten“   Projektaufruf 2025/2026

für das Vorhaben „Ersatzneubau Sportlerheim“ in 17091 Rosenow.

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Sachverhalt

Die alleinige Finanzierung des notwendigen Ersatzneubaus des bestehenden Sportlerheims in Rosenow ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde Rosenow nicht möglich.

Deshalb soll ein entsprechender Antrag über die Richtlinie des Bundesprogrammes SKS beantragt werden. Für die Beantragung ist ein Beschluss der Gemeinde zwingend erforderlich, er wird Bestandteil des Antrags auf Förderung.

Zuwendungsfähig gemäß Richtlinie sind die Ausgaben für Baumaßnahmen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 45% der zuwendungsfähigen

Kosten. Bei Kommunen in Haushaltsnotlage kann die Förderung bis zu 75% betragen.

Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden.

Eine Kostenschätzung liegt vor. Die Kostenberechnung wird zeitnah erstellt.

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt gemäß Kostenschätzung nach DIN 276

über die Kostengruppen 200-700: 2.217.624,50 €

Der Antrag auf Zuwendung ist bis zum 15.01.2026 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) digital einzureichen.

Um Beschluss wird gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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