Beschlussvorlage - 2025/GVJü/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des

Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Sanitärarbeiten in der Grundschule Jürgenstorf“

sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Modernisierung der Grundschule sollen auch die vorhandenen Sanitärobjekte ausgetauscht werden. Sämtliche WC, Waschtische und Urinale sind bereits über 20 Jahre alt.

Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 25.000,00 € geschätzt.

Die Finanzierung soll aus den bewilligten Sonderbedarfszuweisungen – Programmteil: „Solidaritätspauschale für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften“ erfolgen. Hiernach werden die Baumaßnahmen in der Schule mit 90% bezuschusst. Ein Änderungsantrag zur Aufnahme dieser Leistungen wurde gestellt und bereits mdl. durch das Innenministerium genehmigt. Die Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid in Höhe von 634.710,27 € werden nicht überschritten.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung

(VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

 

Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die

Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

25.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



   2.500,00 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 
Sachkonto: 

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:  2025
Finanzkonto:

21101.5231

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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