Beschlussvorlage - 2025/GVJü/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des

Vergabeverfahrens zum Bauauftrag „Tischlerarbeiten in der Grundschule Jürgenstorf“

sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

m Zuge der Modernisierung der Grundschule sollen auch teilweise Innentüren ersetzt werden und Steigeleitungen eine Schachtverkleidung in Trockenbauweise erhalten. Dabei gelten für einige Türen erhöhte Anforderungen an den Brandschutz.

Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 54.000,00 € geschätzt.

 

Die Finanzierung soll aus den bewilligten Sonderbedarfszuweisungen –

Programmteil: „Solidaritätspauschale für Kommunen mit hohen Kapazitäten in

Flüchtlingsunterkünften“ erfolgen. Hiernach werden die Baumaßnahmen in der

Schule mit 90% bezuschusst. Ein Änderungsantrag zur Aufnahme dieser Leistungen

wurde gestellt und bereits mdl. durch das Innenministerium genehmigt. Die

Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid in Höhe von 634.710,27 € werden nicht

überschritten.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung

(VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen

eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert

200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der

Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und

Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit

der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer

Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den

Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

 

Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die

Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

54.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



  5.400,00 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:  2025
Finanzkonto:

21101.5231

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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