Beschlussvorlage - 2025/SVS/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit in der Reuterstadt Stavenhagen für das Jahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.01.2026
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.01.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt, die Schulsozialarbeit in der Reuterstadt Stavenhagen im Jahr 2026 mit insgesamt 3 Stellen fortzuführen. Die hierfür erforderlichen Eigenmittel in voraussichtlicher Höhe von insgesamt 97.966,00 EUR sind in dem Haushalt bereitzustellen.
Sachverhalt
Der Träger der Schulsozialarbeit die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin hat in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Stavenhagen als Schulträger einen Antrag auf Förderung von Personalkosten der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus für das Haushaltsjahr 2026 über den Europäischen Sozialfons Plus 2021 bis 2027 (ESF+) gestellt. Der Antrag umfasste insgesamt 3 Stellen der Schulsozialarbeit für die Reuterstadt Stavenhagen. In der Begründung wurde ein Bedarf an der Grundschule (1 Stelle) und ein Bedarf an dem Schulcampus (2 Stellen) ermittelt.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte hat in seiner Sitzung vom 16.10.2025 über den Antrag entschieden und einer Förderung für das Jahr 2026 zugestimmt. Demnach erhält der Träger der Schulsozialarbeit die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin eine Förderung in Höhe von 60 % der Personalkosten für die 3 Stellen aus dem Europäischen Sozialfond. Die Reuterstadt Stavenhagen soll sich an den restlichen 40 % der Personalkosten beteiligen; zusätzlich fällt eine Pauschale für die Sachkosten bzw. Verwaltungskosten an.
Der finanzielle Aufwand der Reuterstadt Stavenhagen beläuft sich auf voraussichtlich 97.966,00 EUR und soll als Zuschuss an den Träger AWO Sozialdienst gGmbH gezahlt werden.
Die Einstellung des städtischen Eigenanteils in den Haushaltsplan der Reuterstadt Stavenhagen ist in den Folgejahren an die Voraussetzung geknüpft, dass die Förderung der Personalkosten für die 3 Stellen der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesichert ist.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 97.966,00 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2026 21101.54191410 30.198,00 €
21800.54191410 67.768,00 €
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Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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