Beschlussvorlage - 2026/SVS/234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt mit sofortiger Wirkung die Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Reuterstadt Stavenhagen vom 18.06.2021 – Beschluss-Nr. 2021/SVS/0169. 

 

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Sachverhalt

Die Obdachlosenunterkunft der Reuterstadt Stavenhagen in der Straße des Friedens 16 in 17153 Stavenhagen ist zum 01.03.2025 aufgelöst worden. Diese Wohnung hatte die Reuterstadt Stavenhagen seit dem 01.12.2019 von der Wohnungsverwaltung GmbH angemietet, um obdachlose Personen aus dem Amtsbereich dort unterbringen zu können. Aufgrund eines Vandalismus-Vorfalles Anfang des vergangenen Jahres hat die Wohnungsverwaltung GmbH das Mietverhältnis fristlos beendet.   

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136) muss die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Reuterstadt Stavenhagen aufgehoben werden, da sich diese Satzung auf die nicht mehr existierende Obdachlosenunterkunft in der Straße des Friedens 16 in 17153 Stavenhagen bezieht.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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