Beschlussvorlage - 2026/GVGü/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus Gülzow.

Die in der Entgeltordnung festgelegten Nutzungsentgelte entsprechen den bereits in der Gemeindevertretung am 15.12.2025 einstimmig beschlossenen Entgelten.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

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Sachverhalt

Bisher bestand für das Gemeindehaus Gülzow keine Benutzungs- und Entgeltordnung.
Die Höhe der Nutzungsentgelte wurde in der Sitzung vom 15.12.2025 bereits einstimmig beschlossen.

Zur rechtssicheren Umsetzung dieses Beschlusses sowie zur klaren Regelung der Nutzungsvoraussetzungen ist der Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich.
Mit der vorliegenden Ordnung werden erstmals die Nutzungsbedingungen sowie die bereits beschlossenen Entgelte verbindlich geregelt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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