Beschlussvorlage - 2026/GVRo/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

 

2. Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die anliegende 6. Änderungssatzung mit der Anlage 1 der Gemeinde Rosenow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der  Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg. 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch unser Rechtsanwaltsbüro im Zusammenhang mit einem Widerspruchsfall wurden Hinweise zur Rechtmäßigkeit der bestehenden Satzung gegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Satzungstext  überarbeitet und geändert (siehe 6. Änderung zur Satzung)

 

Beim  Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg bemisst sich der Beitrag auf Grundlage des Durchschnitts der tatsächlich entstandenen Kosten für die Gewässerunterhaltung der drei vorangegangenen Haushaltsjahre. Für den Zeitraum 2026 -2028 wurde ein durchschnittlicher Aufwand in Höhe von 15.862,63 €  (bisher 18.353,87 €) für eine beitragspflichtige Fläche von 979,3168 ha  in der Gemeinde Rosenow ermittelt und in der Verbandsversammlung am 08.11.2025 beschlossen.

 

Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für das Jahr 2026 in Höhe von 12,50 €  je Beitragseinheit beschlossen. Der Hebesatz entspricht damit der Höhe des Jahres 2025.

Da sich die Verwaltungskosten der Gemeinde Rosenow, die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstehen, verändert haben, wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet.

 

Aufgrund der Änderungen der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg sowie der angepassten Verwaltungskosten (bei beiden Wasser- und Bodenverbänden)  wurde die Gebührenkalkulation neu berechnet. Die Neukalkulation vermeidet eine Über- bzw. Unterdeckung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände.

 

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Rosenow ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

 

 

                  2025

                      2026

WBV „Obere Peene“

Neukalen

 

je BE                   12,65 €     

je BE               12,69 

WBV „Obere Havel/Obere

Tollense“ Neubrandenburg

 

je ha                   19,61 €  

 

Mindestgebühr     9,80 €

je ha                 17,20 

 

Mindestgebühr   8,60 €

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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