Beschlussvorlage - 2026/SVS/253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kalkulation der Entgelte für das

   Waldbad.

 

2.Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für das Waldbad der 

   Reuterstadt Stavenhagen.

   Die Entgeltordnung tritt zum 01.05.2026 in Kraft.

       

Anlage: Entgeltordnung für das Waldbad Stavenhagen

 

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Sachverhalt

Die letzte Änderung der Entgeltordnung für das Waldbad wurde am 21.04.2022 durch die Stadtvertretung beschlossen.

Eine Überprüfung der Kalkulation der Entgelte war aufgrund der seitdem gestiegenen Personal- und Betriebskosten geboten.

Die Überprüfung ergab, dass aus Sicht der Verwaltung eine angemessene Erhöhung der Entgelte für gerechtfertigt gehalten wird.

Eine Kostendeckung wird durch die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen nicht erreicht.

 

Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Entgelte wird mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 25.000 EUR (bei durchschnittlicher Besucherzahl) im Haushaltsjahr 2026 gerechnet.

 

Waldbad Defizit (Ergebnishaushalt):

 

Haushaltsjahr 2022                 -  135.050,49 EUR

Haushaltsjahr 2023:                -  230.025,19 EUR

Haushaltsjahr 2024:                -  260.370,62 EUR

Haushaltsjahr 2025:                -  265.963,42 EUR

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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