Beschlussvorlage - 2026/SVS/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I "Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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19.03.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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23.02.2026
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Beschlussvorschlag
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ der Reuterstadt Stavenhagen
1. Die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Stavenhagen mit den aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnissen geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einsender vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) beschließt die Stadtvertretung Stavenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass die Satzung auf der Internetseite der Reuterstadt Stavenhagen und im Bau- und Planungsportal M-V abgerufen werden kann. Zusätzlich ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Sachverhalt
Nach § 10 BauGB ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen. Sie wird damit in materiell-rechtlicher Hinsicht Rechtsnorm. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Planänderung stellen nach der ortsüblichen Bekanntmachung geltendes Ortsrecht dar.
Da die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein x |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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21,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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