Beschlussvorlage - 2026/GVIv/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen/Verkehrsanlagen zur Sanierung der Straße am Speicher/Hofplatz in 17153 Grischow. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-9. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens durch den Bürgermeister.

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Sachverhalt

Der Hofplatz in Grischow mit seiner Verlängerung an die Speicherstraße in Grischow soll eine Asphaltdecke bekommen.

Mit der Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV M-V) vom 25.02.2026 wurden die Wertgrenzen für Aufträge öffentlicher Auftraggeber, also Land und Kommunen, im Unterschwellenbereich deutlich erhöht.

Zukünftig sind Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR statt bisher 5.000 EUR und bei Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 150.000 EUR anstatt 10.000 EUR möglich.

Darüber hinaus wurde auch die Wertgrenze für freihändige und beschränkte Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen und damit ausdrücklich auch für Planungsleistungen deutlich angehoben.

Diese Vergabearten sind künftig bis zum jeweils geltenden EU-Schwellenwert (aktuell 216.000 EUR) anstatt wie bisher bis 100.000 EUR möglich.

Da wir hier eine Auftragssumme von ca. 20.000 Euro, netto haben, ist die Durchführung eines Direktauftrages möglich.

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da wir hier die Wertgrenze von 5.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen, ist die Gemeindevertretung zuständig.

Die Finanzierung erfolgt aus noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2025.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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