Beschlussvorlage - 2026/GVGü/029
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung der Gemeinde Gülzow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ Neukalen und des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Annegret Bünger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gülzow
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Entscheidung
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16.03.2026
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „UntereTollense/Mittlere Peene“ Jarmen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
2. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung mit den Anlagen 1 und 2 der Gemeinde Gülzow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „UntereTollense/Mittlere Peene“ Jarmen .
Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen hat in der Verbandsversammlung am 27.11.2025 eine Beitragssenkung von bisher 9,00 € auf 7,50 € je Beitragseinheit für das Jahr 2026 beschlossen.
Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für das Jahr 2026 in Höhe von 12,50 € je Beitragseinheit beschlossen. Der Hebesatz entspricht damit der Höhe des Jahres 2025. Da sich die Verwaltungskosten der Gemeinde Gülzow, die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstehen, verändert haben, wurde die Gebührenkalkulation insgesamt überarbeitet.
Aufgrund der Änderung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen sowie der angepassten Verwaltungskosten (bei beiden Wasser- und Bodenverbänden) wurde die Gebührenkalkulation neu berechnet. Die Neukalkulation vermeidet eine Über- bzw. Unterdeckung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände.
Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Gülzow ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
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2025 |
2026 |
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WBV „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ Jarmen
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je BE 9,29 €
Mindestgebühr 9,29 € |
je BE 7,82 €
Mindestgebühr 7,82 € |
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WBV „Obere Peene“ Neukalen
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je ha 12,28 €
Mindestgebühr 12,28 € |
je ha 12,34 €
Mindestgebühr 12,34 € |
Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit einem Widerspruchsfall wurden Hinweise zur Rechtmäßigkeit der bestehenden Satzung gegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Satzungstext überarbeitet und geändert (siehe 4. Änderung zur Satzung).
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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451,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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657,4 kB
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