Beschlussvorlage - 2026/GVGü/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „UntereTollense/Mittlere Peene“ Jarmen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

 

2. Die Gemeindevertretung Gülzow beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung mit den Anlagen 1 und 2 der Gemeinde Gülzow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der  Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „UntereTollense/Mittlere Peene“ Jarmen .  

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Sachverhalt

 Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen hat in der Verbandsversammlung am 27.11.2025 eine Beitragssenkung von bisher 9,00 € auf 7,50 € je Beitragseinheit für das Jahr 2026 beschlossen.

 

Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für das Jahr 2026 in Höhe von 12,50 €  je Beitragseinheit beschlossen. Der Hebesatz entspricht damit der Höhe des Jahres 2025. Da sich die Verwaltungskosten der Gemeinde Gülzow, die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstehen, verändert haben, wurde die Gebührenkalkulation insgesamt überarbeitet.

 

Aufgrund der Änderung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen sowie der angepassten Verwaltungskosten (bei beiden Wasser- und Bodenverbänden)  wurde die Gebührenkalkulation neu berechnet. Die Neukalkulation vermeidet eine Über- bzw. Unterdeckung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände.

 

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Gülzow ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

 

 

                  2025

                      2026

WBV „Untere Tollense/

Mittlere Peene“ Jarmen

 

je BE                 9,29 €

 

Mindestgebühr  9,29 €

je BE                  7,82 €

 

Mindestgebühr   7,82 €

WBV „Obere Peene“

Neukalen

 

je ha                   12,28 €

 

Mindestgebühr   12,28 €

je ha                  12,34 €

 

Mindestgebühr  12,34 €

 

Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit einem Widerspruchsfall wurden Hinweise zur Rechtmäßigkeit der bestehenden Satzung gegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Satzungstext  überarbeitet und geändert (siehe 4. Änderung zur Satzung).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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