Beschlussvorlage - 2026/SVS/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung der Marke „Fritz-Reuter-Festspiele“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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23.02.2026
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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25.02.2026
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.02.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt, die Bezeichnung „Fritz-Reuter-Festspiele“ als Wortmarke sowie als Wort-/Bildmarke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eintragen zu lassen.
Der Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten und die Anmeldung der Marke vorzunehmen.
Sachverhalt
Die Fritz-Reuter-Festspiele sind seit vielen Jahren ein zentrales kulturelles Ereignis der Reuterstadt Stavenhagen und prägen maßgeblich das kulturelle Profil sowie die Außenwirkung der Stadt. Die Festspiele stehen in engem Zusammenhang mit dem literarischen Erbe Fritz Reuters und sind ein wesentliches Element der kulturellen Identität der Stadt.
Bisher besteht kein formaler Markenschutz für die Bezeichnung „Fritz-Reuter-Festspiele“. Ohne eine Eintragung als Marke besteht das Risiko, dass der Name durch Dritte unberechtigt genutzt oder in einer Weise verwendet wird, die den Interessen der Stadt oder dem Ansehen der Festspiele schadet. Zudem fehlen derzeit rechtliche Möglichkeiten, gegen eine solche Nutzung effektiv vorzugehen.
Durch die Eintragung als Marke wird die Bezeichnung rechtlich geschützt und eindeutig der Reuterstadt Stavenhagen zugeordnet. Dies schafft Rechtssicherheit, stärkt die Markenidentität der Festspiele und ermöglicht eine kontrollierte und einheitliche Verwendung des Namens, insbesondere im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Sponsoring und Kooperationen.
Die Markenanmeldung dient somit der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Fritz-Reuter-Festspiele als kulturelles Aushängeschild der Stadt. Die entstehenden Kosten für die Markenanmeldung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum langfristigen Nutzen und zur rechtlichen Absicherung der Bezeichnung.
Kosten:
Die Anmeldung der Bezeichnung „Fritz-Reuter-Festspiele“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt verursacht einmalige Kosten in Höhe von 290,00 EUR für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen.
Zur umfassenderen Absicherung der Marke kann es sinnvoll sein, bis zu vier weitere Klassen anzumelden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 400,00 EUR an.
Bei einer Anmeldung als Wort-/Bildmarke entstehen identische Kosten.
Der Markenschutz gilt für eine Dauer von zehn Jahren. Für die Verlängerung des Markenschutzes fallen nach Ablauf dieses Zeitraums Gebühren in Höhe von 750,00 EUR je Eintragung an.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. 1.380,00 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2026 |
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Keine Veranschlagung |
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