Beschlussvorlage - 2026/SVS/261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Schaffung der technischen Voraussetzungen sowie die Lieferung und Montage eines Wasserspielbeckens für Kleinkinder im Waldbad im Gesamtwert von 141.300 EUR (netto) und die Bereitstellung/Planung der dafür benötigten Eigenmitteln in Höhe von 14.300 EUR (netto) im Haushaltsjahr 2026.

 

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Sachverhalt

Das Waldbad Stavenhagen zählt jährlich zwischen 34.000 und 49.000 Gäste.

Es ist Lern-, Begegnungs- und Gesundheitsort für die gesamte Region. Ein wesentlicher Bestandteil für seine große Beliebtheit ist die Badewassererwärmung durch Nutzung von Abwärme aus der nahegelegenen Kläranlage.

Es besteht derzeit aus einem Nichtschwimmerbereich, einem Schwimm- und einem Sprungbecken.

Die Reuterstadt Stavenhagen plant die bestehende Badelandschaft des Waldbads um ein Kleinkind-/Babybecken zu erweitern. Mit einem Kleinkinderbecken kann der vorhandene Nichtschwimmerbereich deutlich entlastet werden und steht für weitere Schwimmkurse zur Verfügung.

Die Kosten für die Lieferung und Montage eines Kleinkinderbeckens setzen sich wie folgt zusammen:

 

Lieferung und Montage Becken   netto  52.039,25 €         Schaffung der techn. Voraussetzungen               netto   89.259,17 €                                                                                                                Gesamt               netto  141.298,42 €

 

Dass dieses Projekt großes Interesse bei der Bevölkerung hat, zeigt die Spendenbereitschaft. In den vergangenen Monaten gingen zahlreiche freiwillige Zuwendungen für dieses Projekt aus der Wirtschaft, von Bürgern und als Ergebnis eines Benefizkonzertes bei der Stadt Stavenhagen ein. Parallel hat sich die Verwaltung um Zuschüsse aus dem Vorpommern- und dem Bürgerfonds Mecklenburg-Vorpommern bemüht. Vom Fördermittelgeber wurde jetzt signalisiert, dass es Förderbescheide geben wird.

Damit stellt sich die Finanzierung der geschätzten Kosten wie folgt dar:

Fördermittel Vorpommern Fonds  40.000,00 €      Fördermittel Bürgerfonds                                           49.259,17 €                                                           Spenden                                                       28.780,10 €                                                        Eigenleistung Bauhof Plasterarbeiten            9.039,25 €                                                            Fehlbetrag                                                    14.219,90 €                                                                      Gesamt                                                       141.298,42 €  

Die Folgekosten werden auf jährlich 880,00 € geschätzt.

 

Für das Vorhaben ist im Zusammenhang mit den gestellten Förderanträgen eine Stellungnahme der Rechts- und Kommunalaufsicht des LK MSE erforderlich. Diese wird erst zu einem späteren Zeitpunkt abschließend erfolgen, da die Prüfung abhängig ist von der zu beschließenden Haushaltssatzung der Stadt für 2026 und den dort ausgewiesenen freiwilligen Aufgaben. Angesichts der Besonderheit dieses Einzelfalls in Bezug auf den hohen Umfang der sachgebundenen Spenden, ist aber eine differenzierte Betrachtung und Bewertung durch die Kommunalaufsicht geplant. 

Es gilt jetzt einen Grundsatzbeschluss für die Beschaffung eines Kleinkinderbeckens durch die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zu fassen einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 14.219,90 €.     

Die Eigenmittel werden in voller Höhe aus den bewilligten Mitteln (50.000 €) gemäß der Verwaltungsvereinbarung MV-Plan 2035 finanziert.

                                                                                                                                                                                 

Berechnung der Folgekosten: siehe Anlage

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

141.100 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

900 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2026
Sachkonto: 42401.523800

900 €

Wartung/Unterhaltung

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2026
Finanzkonto: 42401.09600

141.100 €

Anlagen im Bau (Investitionen)

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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