Beschlussvorlage - 2026/GVRo/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Rosenow stimmt der Durchführung des Vergabeverfahrens zum baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben „Errichtung eines Sondercontainers am Feuerwehrgebäude Luplow“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

  

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Sachverhalt

Zur Lagerung von Feuerwehrinventar ist ein neben dem Feuerwehrgebäude Luplow ein Sondercontainer geplant.  Weiterhin wird der Container für den Brand- und Katastrophenschutz benötigt, da das Feuerwehrgebäude Luplow als Leuchtturm ausgewiesen ist. Die Lagerstätte soll für den Bedarfsfall versetzbar sein.

Dieser Sondercontainer aus Stahl, Größe Länge 5.360 mm x Breite 3.450 mm x Höhe 2.950 / 2.660 mm soll auf dem Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr in Luplow errichtet werden.

Das geplante Vorhaben bedarf einer Baugenehmigung. Es liegt im Bereich des Baudenkmals „Gutsanlage“.

Es müssen Handwerksleistungen mit einem Schätzwert von 39.600,- € brutto vergeben werden, die auch eine Planung (Bauantrag, Statik und Werkplanung) enthalten müssen.

Die Bausumme wird auf 30.000 € geschätzt.

 

Mit der Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV M-V) vom 25.02.2026 wurden die Wertgrenzen für Aufträge öffentlicher Auftraggeber, also Land und Kommunen, im Unterschwellenbereich deutlich erhöht.

Zukünftig sind Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR statt bisher 5.000 EUR und bei Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 150.000 EUR anstatt 10.000 EUR möglich.

 

Darüber hinaus wird auch die Wertgrenze für freihändige und beschränkte Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen – und damit ausdrücklich auch für Planungsleistungen – deutlich angehoben.

Diese Vergabearten sind künftig bis zum jeweils geltenden EU-Schwellenwert (aktuell 216.000 EUR) anstatt wie bisher bis 100.000 EUR möglich.

 

Da wir hier eine Auftragssumme von ca. 30.000 Euro, netto haben, ist die Durchführung eines Direktauftrages möglich.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da wir hier die Wertgrenze von 5.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen, ist die Gemeindevertretung zuständig.

Im Haushalt 2026 sind dafür 15.000 € vorgesehen. Weiterhin sind aus Haushaltsmitteln 2025 noch 25.000 € verfügbar

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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