Beschlussvorlage - 2026/GVRi/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung Ritzerow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen, „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

 

2. Die Gemeindevertretung Ritzerow beschließt die anliegende 5. Änderungssatzung mit den Anlage 1 und 2 der Gemeinde Ritzerow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der  Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen, „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg. 

 

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen hat in der Verbandsversammlung am 27.11.2025 eine Beitragssenkung von bisher 9,00 € auf 7,50 € je Beitragseinheit für das Jahr 2026 beschlossen.

 

Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für das Jahr 2026 in Höhe von 12,50 €  je Beitragseinheit beschlossen. Der Hebesatz entspricht damit der Höhe des Jahres 2025.

 

Beim  Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg bemisst sich der Beitrag auf Grundlage des Durchschnitts der tatsächlich entstandenen Kosten für die Gewässerunterhaltung der drei vorangegangenen Haushaltsjahre. Für den Zeitraum 2026 -2028 wurde ein durchschnittlicher Aufwand in Höhe von 13.596,78 €  (bisher 11.074,48 €) für eine beitragspflichtige Fläche von 442,0548 ha  in der Gemeinde Ritzerow ermittelt und in der Verbandsversammlung am 08.11.2025 beschlossen.

 

Aufgrund der Änderungen der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg sowie die durch Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten (der drei Wasser- und Bodenverbände), wurde die Gebührenkalkulation überprüft und angepasst. Die Neukalkulation vermeidet eine Über- bzw. Unterdeckung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände.

 

 

 

 

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Ritzerow ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

 

 

                  2025

                      2026

 

WBV „Obere Peene“

Neukalen

je BE                 12,44 €

 

Mindestgebühr  12,44 €

je BE                 12,51 €

 

Mindestgebühr  12,51 €

 

WBV „Untere Tollense/

Mittlere Peene“ Jarmen

 

je BE                    9,54 €

 

Mindestgebühr     9,54 €

je BE                   8,14 €

 

Mindestgebühr    8,14 €

 

WBV „Obere Havel/Obere

Tollense“ Neubrandenburg

 

je ha                   25,91 €

 

Mindestgebühr    13,00 €

je ha                  31,76 €

 

Mindestgebühr  16,00 €

 

Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit einem Widerspruchsfall wurden Hinweise zur Rechtmäßigkeit der bestehenden Satzung gegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Satzungstext  überarbeitet und geändert (siehe 5. Änderung zur Satzung).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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