Beschlussvorlage - 2026/SVS/271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kalkulation für die Kostenersatzsatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Reuterstadt Stavenhagen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kostenersatzsatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Reuterstadt Stavenhagen.

 

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Sachverhalt

  1. Die Kosten für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen müssen alle 3-4 Jahre neu kalkuliert werden. Grundlage für die Neuberechnung waren die Jahre 2023-2025. Mit einer Kalkulationsmatrix der Firma KUBUS sind die einzelnen Kostensätze anhand der Betriebskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten und Einsatzzahlen neuberechnet worden (Anlage).

 

  1. Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136) soll eine neue Kostenersatzsatzung erlassen werden.

 

Entsprechend der geänderten Kosten durch die Neukalkulation und der gesetzlichen Änderungen im Brandschutzgesetz muss die Kostenersatzsatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Reuterstadt Stavenhagen neu beschlossen werden. Die neu kalkulierten Kostensätze der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen sind in allen Bereichen höher als bisher.

Diese Änderungen sind unter anderem durch verschiedene Investitionen und Kostensteigerungen der zurückliegenden Jahre entstanden.

Um zukünftig die neuen Kostensätze rechtssicher bei kostenpflichtigen Einsätzen in Rechnung stellen zu können, erfordert dies eine neue, an die aktuelle Rechtsprechung, angepasste Satzung.

 

Die Reuterstadt Stavenhagen nimmt den Brandschutz als gesetzliche Pflichtaufgabe wahr. Dazu gehört u.a. Pflicht für eine erforderliche bzw. angemessene Ausstattung/ Ausrüstung der Feuerwehr zur Wahrnehmung der Aufgaben (abwehrender Brandschutz, technische Hilfeleistung) zu sorgen.

Eine Neukalkulation des Kostenersatzes war auch in Anbetracht der finanziellen Situation dringend erforderlich. Für die Folgejahre wird der Kalkulationszeitraum eingehalten und rechtzeitig eine neue Kalkulation für den Kostenersatz zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

HH-Jahr

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Jahresrechnung 2023

 

37.710,25

327.398,88

 

11.963,12

155.841,40

Plan 2024

 

34.800,00

313.200,00

 

9.600,00

263.400,00

Plan 2025

 

32.300,00

335.300,00

 

7.100,00

278.500,00

 

Durch den Beschluss der o.g. Kostenersatzsatzung tritt die bisherige Gebührensatzung vom 04.06.2014 außer Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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