Beschlussvorlage - 2026/GVBr/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 2026/GVBr/032 zu.

 

Die Aufhebung wird aufgrund eines schweren inhaltlichen Fehlers erforderlich.

 

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Sachverhalt

Der Beschluss  2026/GVBr/032 „Haushaltssatzung der Gemeinde Briggow für das Haushaltsjahr 2026“  muss aufgehoben werden, da in der Beschlussformulierung die Bezeichnung der falschen Gemeinde in der Anlage verwendet wurde.

 

Eine erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 ist somit zwingend erforderlich.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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