Beschlussvorlage - 2026/SVS/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Basepohler Schlag" der Reuterstadt Stavenhagen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.04.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.04.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:
- Die im Regelverfahren nach § 8 BauGB aufgestellte 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Basepohler Schlag“ wird in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB überführt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Basepohler Schlag“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom März 2026 / mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den Entwurfsunterlagen einzuholen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.10.2025 hat die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Basepohler Schlag“ im Regelverfahren nach § 8 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren soll nunmehr in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB überführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung bereits erschlossener Flächen im Siedlungszusammenhang dient. Die zulässige Grundfläche liegt innerhalb der in § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB genannten Schwellenwerte und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten.
Die durchgeführte UVP-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, das kein Erfordernis zur Erstellung einer UVP vorliegt. Daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Ebenso wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 im Internet zu veröffentlichen und sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
§ 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Ja |
|
Nein X |
|
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
|
||||||
|
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|
|||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
600,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
667,2 kB
|
