Beschlussvorlage - 2026/SVS/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/2027 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule und stimmt der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister der Reuterstadt Stavenhagen zu.  

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Stavenhagen plant die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/2027 für den Reuterstädter Schulcampus und die Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen. Die Kostenschätzung beläuft sich, nach Zuarbeit der beteiligten Schulen, auf 37.000 € Brutto. Dementsprechend muss die Leistung ausgeschrieben werden.

 

Lt. gültiger Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen § 5 (5)a) entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren nach der UVgO innerhalb einer geschätzten Wertgrenze von 15.000,00 € bis 50.000,00 €.

 

Mit der Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV M-V) des § 4 Abs. 2 vom 25.02.2026 ist es nun aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes möglich, bei der Beschaffung von Schulbüchern nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.

 

Hier ist darauf zu achten, dass die konkrete Gestaltung der Vergabe eine Differenzierung der Angebote nach Leistungseigenschaften und Preis von vornherein ausgeschlossen ist.

Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

 

Somit wird nur ein Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

 

Für die Beschaffung der Arbeitshefte muss keine Ausschreibung erfolgen, da diese durch die Eltern mit Zahlung des Grenzbetrages finanziert werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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