Beschlussvorlage - 2026/GVGü/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens
über Planungsleistungen für Gebäude. Es ist eine komplette Sanierung des Gemeindehauses
Gülzow vorgesehen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Andreas Matz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gülzow
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens über
Planungsleistungen für Gebäude, unter der Vorraussetzung, dass der Haushalt durch die Kommunalaufsicht des Landkreises bestätigt wird. Anschließend erfolgt die Vergabe der Planungsleistung für
die HOAI-Phasen 1-9. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens durch
den Bürgermeister.
Sachverhalt
Es ist eine komplette Sanierung des Gemeindehauses
Gülzow vorgesehen. Das Objekt liegt auf den Flurstücken 36/3 u. 37/4, Flur 3, Gemarkung Gülzow.
Eigentümer der Fläche ist die Gemeinde Gülzow.
Im Rahmen der Maßnahme sind Planungsleistung für Gebäude zu vergeben.
Gemäß § 3 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert
der vorgesehenen Leistung auszugehen.
Die Ausschreibung müssen die Gesamtkosten für alle Planungsleistungen (d.h.
Leistungsphasen 1-9) ermittelt werden. Bei einer Bausumme in Höhe von 87.750,- Euro
netto betragen die Planungskosten voraussichtlich 10.500 Euro netto (12.495,- Euro brutto).
Mit der Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung
(VgMinArbV M-V) vom 25.02.2026 wurden die Wertgrenzen für Aufträge öffentlicher
Auftraggeber, also Land und Kommunen, im Unterschwellenbereich deutlich erhöht.
Zukünftig sind Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von
100.000 EUR statt bisher 5.000 EUR und bei Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von
150.000 EUR anstatt 10.000 EUR möglich.
Darüber hinaus wird auch die Wertgrenze für freihändige und beschränkte Vergaben im
Bereich der Liefer- und Dienstleistungen – und damit ausdrücklich auch für
Planungsleistungen – deutlich angehoben.
Diese Vergabearten sind künftig bis zum jeweils geltenden EU-Schwellenwert (aktuell
216.000 EUR) anstatt wie bisher bis 100.000 EUR möglich.
Da wir hier eine Auftragssumme von ca. 10.500 Euro netto haben, ist die Durchführung eines
Direktauftrages möglich.
Diese Mittel sind im Haushalt 2026 berücksichtigt. Der Haushalt ist durch die Kommunalausicht des Landkreises noch unbestätig.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 verursachen eine Haushaltsbelastung
im Haushaltsjahr 2026. Die Planungskosten trägt die Gemeinde die Kosten vollständig. Eine
laufende Folgebelastung entsteht nicht. Die Mittel sind im Ergebnis- und Finanzhaushalt auf
den hierfür vorgesehenen Haushaltsstellen zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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