Beschlussvorlage - 2026/GVJü/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jürgenstorf stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Winterdienst 2026 – 2030 – Abschluss eines Winterdienstvertrages“ sowie der anschließenden Auftragserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Der bisherige Vertrag für den Winterdienst in der Gemeinde Jürgenstorf ist zum 31.03.2026 ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine vertragliche Absicherung mehr für den kommenden Winter.

Um die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für die kommenden Winterperioden lückenlos zu erfüllen und die Räum- und Streudienste rechtzeitig zu koordinieren, ist der Neuabschluss von einem Dienstleistungsvertrag zwingend erforderlich.

Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren umfassen und den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.03.2030 abdecken.

Eine Bindung bis 2030 sichert der Verwaltung/dem Betrieb langfristige Planungssicherheit, stabile Konditionen und schützt vor kurzfristigen Preissteigerungen am Markt.

Geschätzte Gesamtvolumen für die neue Vertragslaufzeit (2026 bis 2030) beträgt 17.370,44 €.

Die Schätzsumme basiert auf den tatsächlichen Kosten der letzten zwei Jahre. Aus diesen Werten wurde der Durchschnitt gebildet und auf die neue Vertragslaufzeit von 4 Jahren hochgerechnet. Daraus ergibt sich eine kalkulierte jährliche Belastung von durchschnittlich 4.342,61 €.

Die entsprechenden Mittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren der Jahre 2026 bis 2030 bereitzustellen. Da der Winterdienst witterungsabhängig ist, kann es bei extremen Wetterlagen zu geringfügigen Abweichungen kommen.

 

Mit der Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV M-V) vom 25.02.2026 wurden die Wertgrenzen für Aufträge öffentlicher Auftraggeber, also Land und Kommunen, im Unterschwellenbereich deutlich erhöht.

Zukünftig sind Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR statt bisher 5.000 EUR und bei Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 150.000 EUR anstatt 10.000 EUR möglich.

Darüber hinaus wird auch die Wertgrenze für freihändige und beschränkte Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen – und damit ausdrücklich auch für Planungsleistungen – deutlich angehoben.

Diese Vergabearten sind künftig bis zum jeweils geltenden EU-Schwellenwert (aktuell 216.000 EUR) anstatt wie bisher bis 100.000 EUR möglich.

Da wir hier eine Auftragssumme von ca. 17.370,44 € haben, ist die Durchführung eines Direktauftrages möglich.

 

Gemäß § 7 (3) Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

 

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die

Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

4.400 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2026
Sachkonto: 54500.52339

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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