Beschlussvorlage - 2026/SVS/304
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens sowie anschließende
Auftragsvergabe durch den Bürgermeister für den "Neubau einer öffentlichen Toilette in der Ivenacker Straße in Stavenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephanie Stoll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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08.06.2026
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.06.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Stadt Stavenhagen plant die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage SANO 2-S4 Technologie CIAO der Fa. Bioline. Dieses Model wurde bereits auf dem Parkplatz Wallstraße errichtet und beinhaltet eine barrierefreie Unisex-Ausstattung und soll selbstreinigend betrieben werden.
Der Standort des ehemaligen WCs gegenüber des großen Auffangparkplatzes am Ivenacker Tor wird nachgenutzt, da die Erschließung durch die vorhandenen Hausanschlussleitungen an die Abwasserkanalisation und die Trinkwasserleitung, sowie zwei gepflasterte Zuwegungen gegeben ist. Anpassungsarbeiten werden im unmittelbaren Standortbereich erforderlich. Bauseitig herzustellen sind zunächst das Fundament (verdichteter Boden - Kiesbett oder Magerbeton). Wasser-, Kanal- und Stromleitungen sind gemäß Planunterlagen des Lieferanten vorzubereiten. Der Anschluss dieser Leitungen am Liefertag ist ebenfalls bauseits zu organisieren. Transport- und Krankosten fallen am Liefertag an. Das WC wird als gedämmter Stahlbeton-Monoblock komplett vorgefertigt geliefert.
Die Außenverkleidung besteht aus Brettern in unbehandeltem Lärchenholz.
Für diese Baumaßnahme liegt die denkmalrechtliche Genehmigung vor. Eine Baugenehmigung war für dieses Gebäude unter 10 m² im Innenbereich nicht erforderlich.
Die Kosten für diese Bauleistungen belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 111 T€ netto.
Lt. gültiger Hauptsatzung §5 Absatz 5a und Dienstanweisung zur Regelung des öffentlichen Auftragswesens des Amtes Stavenhagen Punkt 6, trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren für einmalige Bauleistungen innerhalb einer geschätzten Wertgrenze zwischen netto 100 T€ bis netto 200 T€.
Gemäß §5(2) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung
ist eine Freihändige Vergabe bei Bauleistungen zulässig, wenn der voraussichtliche
Auftragswert unter 300 T€ netto liegt.
Die Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt.
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wird das Vorhaben mit einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Vernetzung und Kooperation, weiterer Maßnahmen gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid in Höhe von 112.165,25 € (80% der Gesamtkosten von 140.206,60 €) unterstützt. Dies entspricht auf einem erhöhten Fördersatz mit Begründung durch die Nachhaltigkeit des Toilettenmodels (Verbrauchswerte) und die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ivenack (Ausbau von Vernetzung und Schaffung von Synergieeffekten).
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Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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