Beschlussvorlage - 2026/SVS/306
Grunddaten
- Betreff:
-
Kurabgabe in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.06.2026
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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25.06.2026
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Beschlussvorschlag
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Die Stadtvertretung bestätigt die anliegende Kalkulation für die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ für die Reuterstadt Stavenhagen.
- Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ für die Reuterstadt Stavenhagen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat mit Beschluss Nr. 2023/SVS/443 die Bildung der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ gemeinsam mit der Stadt Malchin, der Peenestadt Neukalen sowie den Gemeinden Basedow und Ivenack beschlossen. Grundlage hierfür bildet § 4a des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KurortG M-V).
Mit dem Beschluss wurde zugleich festgelegt, die Anerkennung als Tourismusregion beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Weiter war vorgesehen, die zur Erhebung einer Kurabgabe erforderlichen Satzungen innerhalb der beteiligten Kommunen möglichst einheitlich auszugestalten und die Erhebung der Kurabgabe künftig über ein gemeinsames Meldescheinsystem abzuwickeln.
Der Grundsatzbeschluss bildete zudem die Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördermitteln zur Einführung des digitalen Meldescheinsystems (AVS). Die Förderung erfolgte über das Projekt des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e. V. „Seenplatte rundum – Förderung einer nachhaltigen und vernetzten Tourismusmobilität“ unter Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Am 09.12.2024 erhielten die Reuterstadt Stavenhagen, die Stadt Malchin, die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Basedow, Ivenack und Teterow durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennungsurkunde als Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“.
Mit der Anerkennung als Tourismusregion besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung touristischer Infrastruktur und touristischer Angebote eine Kurabgabe zu erheben. Die Erhebung der Abgabe erfolgt auf Grundlage des § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) durch gemeindliche Satzung.
Zur Vorbereitung der Einführung der Kurabgabe haben die beteiligten Kommunen gemeinsam mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH sowie dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e. V. eine Kalkulation der umlagefähigen Aufwendungen sowie einen einheitlichen Satzungsentwurf erarbeitet. Ziel war die Schaffung einer möglichst harmonisierten Regelung innerhalb der Tourismusregion, um sowohl für Gäste als auch für die beteiligten Kommunen ein einheitliches und nachvollziehbares System der Kurabgabenerhebung zu gewährleisten.
Die vorliegende Kalkulation bildet die Grundlage für die Ermittlung der Kurabgabe in der Reuterstadt Stavenhagen. Auf dieser Grundlage wurde die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ für die Reuterstadt Stavenhagen erstellt.
Nach der zwischen den beteiligten Kommunen zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sollen innerhalb der Tourismusregion grundsätzlich gleichlautende Kurabgabesatzungen erlassen werden. Die beigefügte Satzung stellt derzeit noch einen abstimmungsbedürftigen Arbeitsstand dar. Die aus Sicht der Verwaltung bestehenden Änderungs- und Abstimmungsbedarfe, die noch mit den weiteren Mitgliedern der Tourismusregion erörtert werden müssen, sind im Satzungsentwurf entsprechend kenntlich gemacht und in roter Schrift hervorgehoben.
Zur rechtssicheren Einführung der Kurabgabe sind sowohl die Bestätigung der Kalkulation als auch der Beschluss der Satzung durch die Stadtvertretung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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254,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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142,4 kB
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