Beschlussvorlage - 2026/SVS/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Verwendung des nach § 10 b Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern FAG in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 VV MV-Plan 2035

zur Verfügung gestellten Sockelbetrages in Höhe von

 

                                                  50.000,00 EURO

 

für Investitionen im städtischen Waldbad.  

 

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Sachverhalt

Gemäß § 10 b Satz 1 Ziffer 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) wird den Landkreisen zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastruktur-finanzierungsgesetzes (LuKIFG) für alle Gemeinden ein Betrag in Höhe von je 50.000 EUR bereitgestellt.

Nach § 1 Absatz 1 VV MV-Plan 2035 steht der Betrag allen Gemeinden einmalig und unabhängig von ihrer Größe und Einwohnerzahl allgemein für Zwecke des LuKIFG zur Verfügung. Nach § 9 Absatz 3 Satz 1 VV MV-Plan 2035 stellen die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden ohne gesonderten Antrag und ohne Einreichung von Projektlisten jeweils 50.000 EUR als Budgets mittels Förderbescheid zur Verfügung.

Der Zuwendungsbescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde der Verwaltung am 15.04.2026 übergeben.

 

Die Verwendung der Mittel kann für eine oder mehrere Maßnahmen erfolgen, die die Anforderungen aus § 2 und § 4 VV MV-Plan 2035 sowie die Anforderungen aus § 3 Absatz 1 bis 5 LuKIFG erfüllen.

Die Reuterstadt Stavenhagen ist in der Pflicht diese Maßnahmen zu benennen und dem Zuwendungsgeber mitzuteilen.

 

Nicht förderfähig sind:

  1. Personalausgaben als Begleit- oder Folgemaßnahmen, wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen
  2. in Folge von Investitionen entstehende laufende Ausgaben, wie etwa Ausgaben für Wartung, Instandhaltung, den Betreib, den Unterhalt und für die Begleichung anderer andauernder Verpflichtungen,
  3. Ausgaben der Verwaltung, wie verwaltungseigenen Planungen, andere Personal- oder Verwaltungsausgaben,
  4. Programmdurchführungsausgaben, sofern es sich nicht um Digitalisierungsmaßnahmen nach § 2 Absatz 2 VV MV-Plan 2035 handelt.

 

Vorschlag für die Verwendung der Mittel:

 

14.300 EUR     Eigenmittel Kinderspielbecken

35.700 EUR     Eigenmittel für den LEADER-Antrag Erneuerung der Pumpentechnik

 

Kinderspielbecken:

Wertumfang der Investition: 141.300 EUR

davon Eigenmittel:                 14.300 EUR

 

Erneuerung Pumpentechnik:

Wertumfang der Investition: 120.000 EUR

davon Eigenmittel:                  35.700 EUR

 

Beide Investitionen erfüllen die Voraussetzungen für die Verwendung des Sockelbetrages und sind bereits im Haushaltsplan 2026 veranschlagt worden.

 

Der Betrag in Höhe von 50.000 EUR trägt zur Verringerung des in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrages für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bei.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

261.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

50.000,00 €
Sockelbetrag

89.200,00 € Zuweisungen des Landes M-V

23.800,00 € Sponsoring/Spenden

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2026
Finanzkonto:

42401.096000

42401.082900

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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