Beschlussvorlage - 2026/SVS/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz wird auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs zugestimmt.
     
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
     
  3. Der Bürgermeister wird ferner ermächtigt, vor Unterzeichnung der Vereinbarung redaktionelle Änderungen sowie sonstige geringfügige Anpassungen vorzunehmen, soweit diese den materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung nicht berühren.

 

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Sachverhalt

Die Reuterstadt Stavenhagen ist nach § 11 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe zu erheben.

 

Die Kurabgabe dient insbesondere der Finanzierung von:

 

  • touristischen Informations- und Serviceeinrichtungen
  • Pflege und Unterhaltung von Promenaden, Grünanlagen, Strandanlagen und Wanderwegen
  • kulturellen und touristischen Veranstaltungen
  • Marketingmaßnahmen zur Förderung des Tourismus
  • sonstigen infrastrukturellen Maßnahmen mit überwiegendem Gästebezug

 

Zur wirtschaftlichen und effizienten Wahrnehmung der Aufgabe der Festsetzung, Erhebung, Verwaltung und ggf. Vollstreckung der Kurabgabe soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 149 ff. Kommunalverfassung M-V abgeschlossen werden.

 

Die Vereinbarung regelt insbesondere:

 

  • die Aufgabenübertragung bzw. gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Abrechnungsmodalitäten
  • Kostenerstattung
  • Laufzeit und Kündigungsregelungen

 

Durch die Bündelung der Verwaltungsaufgaben können Synergieeffekte genutzt, Doppelstrukturen vermieden und eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt werden.

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nach den Vorschriften der Kommunalverfassung M-V zulässig. Die Reuterstadt Stavenhagen bleibt Trägerin der Aufgabe, soweit diese nicht wirksam übertragen wird. Die Satzungshoheit verbleibt bei der Stadtvertretung.

 

Die Vereinbarung schafft klare Zuständigkeitsregelungen und gewährleistet eine rechtssichere Durchführung der Kurabgabenerhebung.

 

Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht ist erforderlich, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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