Beschlussvorlage - 2026/SVS/308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze

für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen

für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 KV M-V sind die Hebesätze für die Grundsteuer in der Haushaltssatzung festzusetzen, soweit diese nicht in einer gesonderten Satzung festgesetzt werden.

Da die Reuterstadt Stavenhagen eine gesonderte Satzung zur Festsetzung der Hebesätze (Hebesatzung) nach § 5 Absatz 1 KV M-V beschlossen hat, kommt der Festsetzung in der Haushaltssatzung nur eine deklaratorische Bedeutung zu. Die rechtliche Wirkung ist mit dem Erlass der Hebesatzung eingetreten. Diesbezüglich erfolgte im Rahmen der Novellierung der

Kommunalverfassung 2024 eine Klarstellung, um etwaige rechtliche Unsicherheiten auszuräumen.

Die Rechtsaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte empfiehlt einen separaten Beschluss zur Aufhebung der bestehenden Hebesatzung für das Jahr 2025 um den Anschein einer Rechtswirksamkeit der bestehenden Hebesatzung zu vermeiden und um Rechtsklar- und -sicherheit zu erreichen.

 

Zur rechtskonformen Aufhebung ist es unerlässlich, dass die Stadtvertretung zeitnah, zur Fristwahrung jedoch bis spätestens bis zum 30.06. 2026

  •           einen Beschluss zur Aufhebung der „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025“, oder
  •           einen Ergänzungsbeschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 fasst, der rechtsklar und -sicher verdeutlicht, dass damit die Aufhebung der „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025“ beschlossen wird.

 

Erst nach diesem Beschluss erlangen die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern Rechtmäßigkeit und Rechtskraft.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt die Aufhebung der Hebesatzung 2025 mit dem Beschluss der „Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025“ vor. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. 

 

Nachrichtlich:

Die Stadtvertretung beschloss in ihrer Sitzung am 18.12.2024 die Hebesatzung 2025

2024/SVS/060.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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