Beschlussvorlage - 2026/GVJü/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Basepohler Schlag“ der Reuterstadt Stavenhagen zu.

  

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Sachverhalt

  

Das interkommunale Abstimmungsgebot ist u. a. in § 2 Abs. 2 BauGB verankert. Es verpflichtet die Gemeinden bei ihrer Planung zu prüfen, ob ein auf ihrem Gebiet zugelassenes Bauvorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und ob diese Auswirkungen zugleich ein unzumutbares Maß erreichen.

 

Die Stadt Stavenhagen plant die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 „Basepohler Schlag“. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Umschlaghalle mit Hochregallagern durch die ortsansässige Firma Dachser geschaffen werden. Dazu sollen die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,8 und die zulässige Baumassenzahl (BMZ) von 2,0 auf 10 erhöht werden. Die Höhe baulicher Anlagen wird auf maximal 15 m festgesetzt.

 

Mit Schreiben vom 26.05.2026 wurde die Gemeinde Jürgenstorf über die Planungsabsichten informiert. Gleichzeitig wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Da der Bürgermeister der Gemeinde Jürgenstorf nicht die Befugnis hat, diesbezüglich eigenständig zu handeln, ist die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gemäß § 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung bleiben Belange, die die Gemeinde Jürgenstorf (bezüglich ihrer durch Raumordnung zugewiesenen Versorgungsfunktion) zu vertreten hat, von den Planungen der Reuterstadt Stavenhagen unberührt.

  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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