01.09.2022 - 5 Erhöhungen der Fernwärme-Preise...

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Wortprotokoll

Herr Salewski erteilt Herrn Oriwol das Wort. Dieser erläutert die Erhöhung der Fernwärmepreise.  Ebenfalls sind Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Stavenhagen, Frau Kamke und der Wohnungsverwaltung Stavenhagen, Frau Speer zugegen.

Herr Oriwol erklärt, dass man in engem Kontakt und Austausch mit ihnen steht. Er erläutert, dass die Preise bereits nach Corona im November 2021 gestiegen sind. Nun, nach den Russlandsanktionen, hat sich der Preis im Erdgasbereich um das 15fache erhöht. Um einer Mangelsituation vorzubeugen hat sich die Wärmeversorgung auch mit Heizöl eingedeckt. Herr Oriwol appelliert an die Politik, man brauche für Energieversorger einen Rettungsschirm und eine Preisdeckelung. Der Grundpreis wurde durch die Wärmeversorgung, trotz überall steigender Preise, nicht erhöht.

Im Anschluss beantwortet er Fragen der Stadtvertreter.

Herr Ritter bittet zu überlegen, ob man eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Wirtschaft, der Stadt und Bürger/innen zu dieser Problematik gründet. Herr Guzu sagt dazu, dass er mit den Amtsleitern einen Krisenstab gegründet hat und man sich zu Einsparmöglichkeiten bereits Gedanken gemacht hat. Beispielsweise wird die Beleuchtung am Reuterdenkmal und im Schloss nachts ausgeschaltet.

Herr Salewski erteilt das Rederecht an Frau Kamke und Frau Speer.

Die Stadtvertreter befragen auch Frau Speer von der Wohnungsgenossenschaft, wie die Mieter/innen mit den Erhöhungen umgehen.

 

Herr Salewski bedankt sich bei Herrn Oriwol für seine Ausführungen.

 

Herr Ritter nimmt die Anregungen von Herrn Oriwol zum Rettungsschirm für Energieversorger mit in seine Resolution auf.

 

Herr Salewski wird diese Resolution an seine Amtskollegen weiterleiten und sie bitten, sich auch an die Landes- und Bundesregierung zu wenden.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV