14.09.2022 - 5 Vorstellung aktueller Planungsstand Straßenbau ...

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Wortprotokoll

Herr Reichert erläutert den aktuellen Planungsstand auf Grundlage des Entwurfs des beauftragten Planungsbüros IBN GmbH aus Neukalen. In der Sitzung des Bauauschusses am 04.05.2022 wurde sich dafür ausgesprochen, im Blaumenweg beidseitig einen Gehweg anzuordnen. Auf Grund der aktuellen Preisentwicklung für Asphalt sollte die Fahrbahn ebenfalls gepflastert werden.

Folgende Regelquerschnitte sind geplant:

Blaumenweg:   

-          4,50 m Fahrbahn für 2-Richtungsverkehr mit beidseitigem 1,40 bis 1,50 m breitem Gehweg

-          Fahrbahn – Betonpflaster mehrformatig muschelkalk mit beidseitigem Hochbord 

-          Gehweg   -  Betonpflaster grau

-          Blindenleitsystem

-          Pflanzinseln zur Verkehrsberuhigung

-          Ausweisung von 10 Stellplätzen am Fahrbahnrand

-          Werstoffsammelpunkt im Bereich Spielplatz

 

 

Dörchläuchtingstr.:

-          3,50 m Fahrbahn mit einseitigem überfahrbarer Gehweg 1,50 m breit                          für 1-Richtungsverkehr

-          Fahrbahn – Betonpflaster mehrformatig muschelkalk  mit beidseitigem Hochbord 

-          Gehweg   -  Betonpflaster grau

-          Blindenleitsystem

 

Insgesamt werden die Kosten für Straßenbau mit mehrformatigem Pflaster und Beleuchtung ermittelt zwischen brutto 827 T€ und 833 T€. Darin enthalten sind auch die Baunebenkosten. Die endgültige Kostenberechnung ist abhängig von der Festlegung zum Lampenkopf für die Straßenbleuchtung. 

 

Für die weitere Planung ist eine Abstimmung zur Beleuchtung erforderlich, insbesondere zum Lampenkopf. Grundsätzlich gilt: Es sollen 18 St. Leuchten aufgestellt werden mit LED- Leuchtmitteln. Vom Planungsbüro wurden 4 Möglichkeiten vorgeschlagen. Jeweils 2 klassische und 2 moderne Formen. 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Klassische Form Leuchtenkopf  - LED Pilzleuchte

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

Damit belaufen sich die geschätzten Kosten insgesamt auf brutto 827 T€.