22.09.2022 - 5.1 Antrag auf das Prädikat „Tourismusort“

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Wortprotokoll

 

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Frau Lüders erläuterte die Vorteile für die Gemeinde als „Tourismusort“, wie zum Bsp. Einnahmen der Gemeinde durch Tourismusabgabe und Berücksichtigung bei Zuwendungen für touristische Zwecke.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschießt gemäß § 4a des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg - Vorpommern (Kurortgesetz) in der aktuell gültigen Fassung die Beantragung des Prädikats „Tourismusort“.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

5

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV