07.12.2023 - 5.5 Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mölln
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Wortha
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mölln beschließt folgende Richtwerte für Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen:
1. Altersjubilare
Der Bürgermeister überreicht die Glückwünsche der Gemeinde. Der Wert des Präsents richtet sich nach dem Alter:
- ab dem 70. Geburtstag wird alle 5 Jahre ein Präsent im Wert von ca. 15 € überreicht
Die Altersjubiläen werden ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 85. Geburtstag jedes Jahr im Reuterstädter Amtsblatt bekanntgegeben.
Zum 90., 95. und 100. Geburtstag werden die Glückwünsche zusammen mit der Urkunde der/ des Ministerpräsidentin/ en überbracht.
2. Ehejubiläen
Den Jubelpaaren
a) Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
b) Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
c) Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
d) Kupferne Hochzeit (70 Jahre)
überbringt der Bürgermeister Glückwünsche und überreicht ein Präsent im
Wert von ca. 50 € zusammen mit den Glückwünschen sowie der Urkunde der Ministerpräsidentin.
Diese Ehejubiläen werden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.