16.01.2024 - 6.1 Festlegung der Anzahl der Wahlausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen
- Datum:
- Di., 16.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen beschließt die Anzahl der weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertretung für den Gemeindewahlausschuss des Amtes Stavenhagen.
Die Anzahl wird auf 4 festgelegt.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) endet die Amtszeit des Wahlausschusses mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.