16.01.2024 - 6.1 Festlegung der Anzahl der Wahlausschussmitglieder

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen beschließt die Anzahl der weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertretung für den Gemeindewahlausschuss des Amtes Stavenhagen.

Die Anzahl wird auf 4 festgelegt.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) endet die Amtszeit des Wahlausschusses mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV