25.06.2025 - 6.1 Aufgabenübertragung nach § 127 Abs. 4 KV M-V ...

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Übertragung der Aufgabe zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf das Amt Stavenhagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

2

0

3

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage