27.06.2019 - 3 Verpflichtung und Einführung des Präsidenten de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Der neue Präsident der Stadtvertretung wird gemäß § 28 (2) Kommunalverfassung durch Hand-
schlag auf die gewissenhaft Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.
Da der neu gewählte Präsident der Stadtvertretung selbst der an Lebensjahren älteste Stadtvertreter
ist, erfolgt die Verpflichtung durch den zweitältesten Stadtvertreter, in diesem Falle durch Herrn Wolff.
Herr Wolff stellte die Anfrage an die anwesenden Stadtvertreter, ob es einen Stadtvertreter gibt, der
vor August 1951 geboren wurde und damit älter ist.
Diese Frage wurde von den anwesenden Stadtvertretern vereint.
Herr Wolff verpflichtete Herrn Salewski gemäß § 28 (2) Kommunalverfassung durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Danach übernahm Herr Salewski wieder die weitere Leitung der Sitzung.