27.06.2019 - 6 Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgerme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Gemäß § 40 (3) Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeinedevertretung in hauptamtlich ver-
walteten Gemeinden für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem
Kreis der unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.
Entsprechend der Hauptsatzung führen sie die Bezeichnung "Stadtrat".
Für die Dauer ihrer Amtszeit sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Ihr bisheriges Dienstverhältnis
bleibt davon unberührt.
Es liegen folgende Vorschläge vor :
1.1. StellvertreterFrau Berit Neumann
2.2. StellvertreterFrau Christine Buchmann
a) Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters :
Frau Neumann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. Stellvertreter des
Bürgermeisters (1. Stadträtin) ernannt.
Beschluss-Nr.: 04/01/2019
Wahl von Frau Berit Neumann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 1. Stellvertreterin
des Bürgermeisters (1. Stadträtin)
Abstimmungsergebnis :
Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:17
davon anwesend:17
davon Ja-Stimmen:17
b) Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
Frau Buchmann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 2. Stellvertreter des
Bürgermeisters (2. Städträtin) ernannt.
Beschluss-Nr.: 05/01/2019
Wahl von Frau Christine Buchmann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 2. Stellvertreterin
des Bürgermeisters (2. Stadträtin)
Abstimmungergebnis :
Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:17
davon anwesend:17
davon Ja-Stimmen:17