27.06.2019 - 6 Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgerme...

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Wortprotokoll

 

Gemäß § 40 (3) Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeinedevertretung in hauptamtlich ver-

walteten Gemeinden für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem

Kreis der unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

Entsprechend der Hauptsatzung führen sie die Bezeichnung "Stadtrat".

Für die Dauer ihrer Amtszeit sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Ihr bisheriges Dienstverhältnis

bleibt davon unberührt.

 

Es liegen folgende Vorschläge vor :

 

1.1. StellvertreterFrau Berit Neumann

2.2. StellvertreterFrau Christine Buchmann

 

a)  Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters :

 

Frau Neumann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 1. Stellvertreter des

Bürgermeisters (1. Stadträtin) ernannt.

 

Beschluss-Nr.: 04/01/2019

 

Wahl von Frau Berit Neumann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 1. Stellvertreterin

des Bürgermeisters (1. Stadträtin)

 

Abstimmungsergebnis :

 

Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:17

davon anwesend:17

davon Ja-Stimmen:17

 

b)   Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters

 

Frau Buchmann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum 2. Stellvertreter des

Bürgermeisters (2. Städträtin) ernannt.

 

Beschluss-Nr.: 05/01/2019

 

Wahl von Frau Christine Buchmann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 2. Stellvertreterin

des Bürgermeisters (2. Stadträtin)

 

Abstimmungergebnis :

 

Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:17

davon anwesend:17

davon Ja-Stimmen:17

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Beschluss: