07.11.2019 - 7 Sonstiges

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung trifft folgende Regelungen zur neuen Entschädigungsverordnung:

Der Bürgermeister erhält zukünftig eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von monatlich 500,00 €.

Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 100,00 €.

Der Bertrag von 40,00 € für sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen bleibt bestehen.

Sockelbeträge werden nicht gezahlt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

davon Ja-Stimmen:

6

davon Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

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