01.12.2020 - 3.1 Haushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde auf Basis der Zuarbeiten der Ämter der Stadtverwaltung sowie des Orientierungsdatenerlasses für die Haushaltsplanung 2021 des Ministeriums für Inneres und Europa erarbeitet.
Die Haushaltssatzung 2021 zeigt im Ergebnishaushalt ein Ergebnis nach Veränderung der Rücklagen in Höhe von - 3.809.400 EUR auf.
Im Finanzhaushalt beträgt der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
- 3.453.600 EUR .
Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beträgt - 346.200 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 69,335VzÄ.
Herr Golisch informiert über die am 26.11.2020 stattgefundene Klausurtagung zum Haushalt 2021 und gibt bekannt, dass eine 2. Klausurtagung am Montag, den 07.12.2020, stattfindet.
Frau Neumann verteilt die aktualisierte Haushaltssatzung 2021 und den korrigierten Stellenplan 2021. Der Stellenplan wurde im Bereich der Kämmerei um eine Stelle für einen Sachbearbeiter Haushalt erweitert und musste daher korrigiert werden. Insgesamt beträgt die Anzahl der Stellen 69,335 VzÄ.
Anfragen zum Haushalt 2021 und zum Haushaltssicherungskonzept können bis Freitag, den 04.12.2020 per E-Mail geschickt werden. Eine Beantwortung erfolgt dann auch der 2. Klausurtagung.
Herr Müller möchte wissen, warum die Stelle des Sachbearbeiters Baumkataster geschaffen wurde und welche Aufgaben dieser Stelle zugeordnet sind. Er fragt sich, ob diese Stelle wirklich in Vollzeit benötigt wird.
Frau Neumann erklärt, dass eine Baumzählung in Listenform über eine ABM-Maßnahme Mitte der 90-er Jahre erfolgt ist. Diese ist aber für die digitale Aufbereitung nicht verwertbar, da Angaben zum Standort der Bäume und deren Zustand fehlen. Die Erstellung eines Baumkatasters ist auch aus versicherungstechnischen Gründen notwendig. Zur 2.Klausurtagung wird über das Hauptamt eine Tätigkeitsbeschreibung der Stelle vorgelegt.
Herr Wickel möchte wissen, ob die zusätzliche Stelle des Hausmeisters Sporthallen Gesamtschule durch die Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages der Zweifeldhalle entstanden ist.
Frau Neumann bestätigt dies. Bereits bei der Beschlussfassung zur Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages war die Bewirtschaftung der Turnhallen der Gesamtschule durch die Stadt und die damit verbundene Übernahme des Hallenwartes vorgesehen.
Herr Golisch möchte wissen, ob es bei der berechneten Kostenersparnis durch die eigene Bewirtschaftung bleibt oder ob die Stadt wie beim Waldbad Mehrkosten hat.
Frau Neumann verwies auf die in der Beschlussvorlage zur Kündigung des Bewirtschaftungsvertrages Zweifeldhalle enthaltene Berechnung der Kostenersparnis.
Herr Wickel fragt, ob durch die Mehrkosten beim Waldbad überhaupt eine Entlastung des Bürgermeisters beim Jahresabschluss 2020 erteilt werden kann.
Frau Neumann stellt klar, dass der 1. Beschluss zur Übernahme der Bewirtschaftung des Waldbades einen wirtschaftlichen Vorteil enthielt. Dieser wurde aber aufgehoben und beim 2. Beschluss waren die finanziellen Auswirkungen enthalten. Daher ist dies kein Grund für die Nichterteilung der Entlastung des Bürgermeisters.
Herr Robeck machte darauf aufmerksam, dass neben Herrn Asmus noch weitere geringfügig Beschäftigte in der Turnhalle gearbeitet haben, unter anderem an den Wochenenden. Er möchte wissen, ob es dazu ein neues Konzept gibt.
Frau Neumann sagt, dass dazu derzeit Absprachen mit dem SSV von 1863 e.V.laufen. Über das Ergebnis wird auf der nächsten Klausurtagung informiert.
Herrn Müller ist aufgefallen, dass im Stellenplan beim Waldbad nur 2 Stellen erfasst sind. Es arbeiten in der Saison aber noch mehr Personen dort.
Frau Neumann erklärt, dass Saisonkräfte im Stellenplan nicht mit ausgewiesen werden müssen. Diese sind aber auf Seite 2 des Stellenplanes unter -nachrichtlich- mit aufgeführt.
Herr Müller ist verwundert, dass bei einigen Haushaltsansätzen für das Jahr 2021 höhere Kosten als für die nachfolgenden Jahre geplant werden.
Frau Neumann stellt klar, dass das Jahr 2020 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der zeitweisen Mehrwertsteuersenkung keine zuverlässige Grundlage für die Haushaltsplanung ist. Daher wurden die Ansätze 2021 nach den voraussichtlichen Ausgaben geplant. Bei den Folgejahren wurden die Durchschnittswerte der vergangenen Jahre berücksichtigt, da eine tatsächliche Vorhersage der Höhe der Ausgaben zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Herr Müller möchte wissen, was die Orchesterklasse am Reuterstädter Schulcampus ist und warum dort Kosten entstehen.
Frau Neumann erklärt, dass die Orchesterklasse ein Angebot des Reuterstädter Schulcampus ist und mit zur Profilierung der Schule zählt. Kosten entstehen für die Lehrkräfte (teilweise aus der Musikschule, teilweise freie Kräfte), die auf Honorarbasis die Schüler der Orchesterklasse auf verschiedenen Instrumenten unterrichten.
Herrn Golisch macht aus seiner Sicht deutlich, dass bei der wegfallenden dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Stavenhagen ein Abbau bzw. Ausgleich des Defizites aus eigenen Mitteln der Stadt Stavenhagen nicht zu realisieren ist.
Frau Neumann erklärt, dass wirklich alle Ausgaben der Stadt Stavenhagen überprüft werden müssen. Trotzdem sind die Möglichkeiten begrenzt, da die Haushaltslage der Stadt Stavenhagen auch stark vom Gewerbesteueraufkommen und den Mitteln aus dem Finanzausgleich abhängt.
Herrn Raddatz ist aufgefallen, dass die Zuschüsse für die beiden KJFZ an die AWO auf 140.000 € gestiegen sind. Er möchte wissen, wofür diese verwendet werden.
Frau Neumann verweist darauf, dass die AWO jährlich Verwendungsnachweise einreicht und die Kosten nur für den Betrieb der KJFZ verwendet werden. Mit dem ersten Haushaltssicherungskonzept der Stadt Stavenhagen aus dem Jahr 2015 wurde beschlossen die Höhe des Zuschusses auf 75.000 € zu begrenzen. Dieser Betrag reicht aber nicht für die Betreibung der beiden KJFZ aus. Die Finanzierung solcher Einrichtungen ist schwierig. Die Stadt Stavenhagen hatte die Bewirtschaftung zwischenzeitlich ausgeschrieben und mit anderen möglichen Trägern Kontakt aufgenommen. Es hat sich aber kein neuer Träger gefunden. Die Betreibung der KJFZ über die Stadt Stavenhagen könnte sogar noch teurer werden, da eine Beantragung von Fördermitteln und Projektzuschüssen nur über die AWO oder einen anderen Träger möglich ist. Die Stadt Stavenhagen ist nicht antragsberechtigt. Frau Neumann bittet darum, die weitere Diskussion zum Thema KJFZ vom Haushalt 2021 getrennt zu führen. Eine Kündigung des Vertrages zwischen der AWO und der Stadt Stavenhagen ist erst zum 31.12.2021 möglich, muss dann aber bis 30.06.2021 erfolgen.
Herr Müller findet die Planungskosten für den Bahnhof für eine mögliche Hotelfachschule sehr hoch.
Frau Neumann erklärt, dass die Vorplanung Phase 1 - 4 für die Beantragung von Fördermitteln Voraussetzung ist. Im Umgang mit dem Bahnhof muss über mögliche Alternativen (z.B. Verkauf) nachgedacht werden. Einzelheiten zum Konzept des Umbaus zur Hotelfachschule sind derzeit noch nicht bekannt, sollten aber bei einer Entscheidung mit einfließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
548,3 kB
|