01.12.2020 - 3.2 Haushaltssicherungskonzept 2020/21 der Reuterst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung beschloss am 25.06.2015 das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum von 2015 bis 2018. Eine Fortschreibung erfolgte im Haushaltsjahr 2017.

Mit dem Schreiben vom 01.09.2020 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde die Vorlage eines Haushalts-sicherungskonzeptes nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung bis zum 15.12.2020 gefordert.

 

Das Haushaltssicherungskonzept stellt die aktuelle  Lage, die Ursachen für den fehlenden Haushaltsausgleich dar. Weiterhin wird der Konsolidierungsbedarf ermittelt und Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs aufgezeigt.

 

Der Konsolidierungszeitraum umfasst die Jahre 2020 bis 2024.

Durch die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern im Haushaltsjahr 2020 konnten im Vergleich zum Vorjahr Mehreinnahmen erzielt werden. Im Haushaltsjahr 2021 ist eine weitere Anhebung  der Hebesätze nicht vorgesehen. Durch den Wegfall steuerstarker Unternehmen, verringern sich voraussichtlich die Erträge aus Gewerbesteuer in den Folgejahren erheblich und ein Haushaltsausgleich kann bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums nicht erreicht werden.

Zur Konsolidierung des Haushaltes werden geeignete Maßnahmen aufgezeigt, diese erbringen aber nicht die benötigten Ausgleichseffekte.

 

Es bleibt festzustellen, dass die Reuterstadt Stavenhagen auf externe Hilfe zum Haushaltsausgleich angewiesen ist.

 

Herr Müller macht auf einen Druckfehler unter Punkt 2.1 und fehlende Jahreszahlen in der Tabelle unter Punkt 3. aufmerksam.

 

Frau Neumann wird diese korrigieren.

 

Herr Wickel möchte wissen, ob die Kosten für die Maßnahmen aus dem Programm der Investitionen der Reuterstadt Stavenhagen im Haushaltssicherungskonzept enthalten sind.

 

Frau Neumann erklärt, dass diese Maßnahmen nicht im Haushaltssicherungskonzept enthalten sind.

 

Herr Wickel fragt, ob es auch Sicht von Frau Neumann noch Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gibt.

 

Frau Neumann sagt, dass die Kostenentwicklung beim Bereich Personal aus Sicht der Haushaltskonsolidierung bedenklich ist. Der Stellenplan ist aber kein genehmigungspflichtiger Teil.

Das Fritz-Reuter-Literaturmuseum ist überregional bedeutsam und ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft. Die Finanzierung der Einrichtung liegt zum überwiegenden Teil in Verantwortung der Stadt Stavenhagen. Hier muss versucht werden eine teilweise feste Finanzierung über den Bund, das Land oder den Landkreis anzuregen.

Eine Änderung der Steuerkraftberechnung durch Mitberechnung der gezahlten Zinsen könnte eine Besserstellung bedeuten. Diese Änderung wurde bereits in mehrfachen Gesprächen mit Vertretern des Landes angeregt. Leider wurde dies aber auch bei der Novellierung des Finanzausgleichgesetztes nicht mit berücksichtigt.

Ansonsten kann eingeschätzt werden, dass die Gesamtsituation der Stadt Stavenhagen durch die aufgezeigten Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept schlecht geändert werden kann.

 

Herr Wickel fragt, was passiert wenn das Haushaltssicherungskonzept durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird.

 

Frau Neumann erklärt, dass die Kommunalaufsicht dann keine konkreten Maßnahmen benennt, sondern lediglich Hinweise erteilt. Das Haushaltsicherungskonzept muss dann nochmals überarbeitet werden.

 

Herr Golisch möchte wissen, wie der Stand der Klärung der Zahlung der Schulkostenbeiträgen ab dem Schuljahr 2012/13 ist.

 

Frau Neumann antwortet, dass gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes der Landkreis der Träger der Gesamtschulen ist. Der Landkreis finanziert auch den Anteil der Gymnasialschüler aus Fremdgemeinden. Die Finanzierung des Kostenanteils der Regionalschüler aus Fremdgemeinden ist jedoch nicht geklärt. Diese Kosten wurden dem Landkreis ab dem Schuljahr 2012/13 in Rechnung gestellt. Es muss hier eine Klärung erfolgen, da die derzeit vereinbarte Aussetzung der Verjährungsfrist zum Ende des Jahres ausläuft.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt das  anliegende Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020 der Reuterstadt Stavenhagen.

 

 

Anlage 2: Haushaltssicherungskonzept 2020 der Reuterstadt Stavenhagen

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

davon Ja-Stimmen:

-

davon Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

7

Befangenheit:

-

 

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Anlagen