02.02.2021 - 5 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 02.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung hat in der letzten Sitzung im Dezember der Verwaltung den Auftrag erteilt zu prüfen, ob die AWO ihren Kredit für die Sanierung der Kita Mischka nicht auch mit einer Bankbürgschaft absichern kann. Dazu fand am 26.01.2021 ein Termin bei der AWO statt. Das Ergebnis hat die AWO in einer Stellungnahme schriftlich an die Verwaltung geschickt. Frau Neumann hat allen Finanzausschussmitgliedern eine Kopie dieses Schreibens überreicht. Eine Bürgschaft verursacht höhere Kosten als die Eintragung einer Grundschuld. Dies wirkt sich auch auf die Kita-Platzkosten aus. Die Stadt Stavenhagen müsste dann auch einen höheren Kostenanteil zahlen. Frau Neumann stellt nochmal klar, dass nicht das Grundbuch der Stadt und somit das Grundstück selber mit der Grundschuld belastet wird, sondern nur das Erbbaugrundbuch. Bei einer Zahlungsunfähigkeit durch die AWO kann auch nur die Grundschuld des Erbbaugrundbuches durch die Bank verwendet werden. Die Stadt Stavenhagen kann für diese Grundschuld nicht belangt werden.
Herr Robeck weist darauf hin, dass durch die Sanierung der Kita eine Werterhöhung am Erbbaurecht stattfindet. Weiterhin weist er nochmals darauf hin, dass die Zustimmung zur Grundschuldbestellung nur mit einer Zweckbindung des Kredites für die Sanierung der Kita erfolgt. Durch eine Bürgschaft entstehen höhere Kosten, da in diesem Fall auch für den Kredit meist höhere Zinsen verlangt werden.
Herrn Wickel ist aufgefallen, dass bei jährlichen Mehrkosten von 10 bis 14T€ bei 140 Kita-Plätzen die Kosten pro Platz nicht um 857 € pro Platz und Jahr steigen können. Er kann diese Rechnung nicht nachvollziehen und denkt dieser Betrag ist deutlich zu hoch.
Frau Neumann wird dies prüfen lassen.