02.03.2021 - 4.1 Leistung einer überplanmäßigen Aufwendun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

Für die Fritz-Reuter-Grundschule soll ein Klassensatz Schulmöbel beschafft werden. Hierfür war im vergangenen Jahr bereits ein Betrag eingeplant. Dementsprechend wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt und ein Auftrag erteilt. Nach der Auftragserteilung stellte sich heraus, dass die beschafften Schulmöbel nicht den Erfordernissen des räumlich sehr klein bemessenen Klassenzimmers, für das sie vorgesehen sind, entsprechen. Die Tische weisen eine Tiefe von 55 cm auf, während für diesen Klassenraum Tische mit einer Tiefe von höchstens 50 cm benötigt werden. 

Bei einer Vergabe darf nicht ein konkretes Produkt zur Beschaffung benannt werden (Grundsatz der Produktneutralität, normiert in der UVgO und der VgV), stattdessen muss die Beschaffung nach allgemeinen Merkmalen ausgeschrieben werden. Hier wurde eine einschlägige DIN zur Ausschreibung genutzt, die aber den Bietern ungewollt einen Spielraum bei der Tiefe der Tische einräumte.

Die angeschafften Tische mit der Tiefe von 55 cm können in der Reuterstädter Gesamtschule verwendet werden.

 

Für die so notwendig werdende neue Beschaffung der Tische für die Grundschule ist in diesem Jahr kein ausreichender Haushaltansatz eingeplant worden. Da der Bedarf in der Schule nach wie vor besteht (die alten Tische und Stühle wurden bereits entsorgt), ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Frau Neumann erklärt, dass nach der Lieferung der Möbel festgestellt wurde, dass die Stühle für die Kinder zu hoch und die Tische für den Raum zu breit sind. Die Möbel können in der Gesamtschule verwendet werden. Derzeit nutzt die Grundschule einen alten Satz der Gesamtschule.

 

Herr Wickel fragt, ob die Firma nicht bereit war die Möbel zurückzunehmen bzw. gegen passende zu tauschen. Weiterhin möchte er wissen, warum die Deckung aus dem Produktsachkonto Bahnhof erfolgt.

 

Frau Neumann erklärt, dass der Fehler während der Ausschreibung durch die Verwaltung erfolgte und die Firma dies nicht zu vertreten hat. Der Sachverhalt wurde mit der Vergabestelle intern besprochen und geklärt. Im Haushalt 2021 sind 150.000 € für Planungskosten für den Ausbau des Bahnhofs eingeplant. Aus derzeitiger Sicht ist mit dem Beginn einer Planung im Jahr 2021 nicht zu rechnen. Daher werden diese Mittel für die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung genutzt, da keine andere Deckungsmöglichkeit vorhanden ist.

 

Herr Müller möchte wissen, was passiert, wenn der Haushalt 2021 durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird.

 

Frau Neumann weist darauf hin, dass nur Verpflichtungsermächtigungen und Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig sind.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung

in Höhe von

                                      11.000,00 EURO

                                     (elftausend EURO)

 

beim Produktsachkonto 21101. 52370000 Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung für die Anschaffung eines Klassensatzes Schulmöbel für die Fritz-Reuter-Grundschule.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt in voller Höhe über das Produktsachkonto 54700.5292000  Bahnhof- Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

davon anwesend:

6

davon Ja-Stimmen:

6

davon Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Befangenheit:

-