20.04.2021 - 1 Beratung zum Genehmigungsverfahren zur Errichtu...

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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter haben in ihrer Sitzung am 25.03.2021 festgelegt, dass für die Beschlussvorlage zum Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Monoklärschlammverbrennungsanlage eew eine Beratung mit allen Stadtvertretern in einer gemeinsamen Beratung des Finanz- und Bauausschusses stattfinden soll. Dieser Aufforderung ist die Verwaltung gefolgt und hat alle Stadtvertreter und Herr Lüth als Bürgermeister der Gemeinde Ivenack zu dieser Sitzung eingeladen.


Die anwesenden Einwohner aus dem Amtsbereich Stavenhagen haben jetzt die Möglichkeit sich hierzu zu äußern.
·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
Kennen alle Bauausschussmitglieder die Antragsunterlagen zum geplanten Bauvorhaben? Haben die Unterlagen vorgelegen?
Herr Wickel:
    Ja

·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
Wie kann es sein, dass der F-Plan der Stadt Stavenhagen erst am 07.03.2021 beschlossen wurde? Gibt es für den betroffenen Bereich keine Bauleitplanung?
Frau Buchmann:
Hier liegt ein Schreibfehler vor. Die Beschlussvorlage wird noch korrigiert. Der F-Plan ist seit dem 07.03.2010 rechtskräftig.  Der F-Plan stellt immer eine vorbereitende Bauleitplanung dar. B-Pläne sind die darauf basierende weiterführende Bauleitplanung.  

·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
    Lt. Baunutzungsverordnung ist in Industriegebieten kein Wohnen zulässig. Hier gibt   es aber zahlreiche Wohnhäuser an der Straße.  
Frau Buchmann:
Der F-Plan von Stavenhagen wurde bereits 1992 aufgestellt. Darin wurden der nördliche Teil der Schultetusstraße als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen. Die vorhandene Wohnbebauung hat hier Bestandsschutz. Weitere Baugenehmigungen für Wohnzwecke wurden seitdem nicht erteilt. Das STALU MS hat diese Gemengelage bei seiner Prüfung der Unterlagen auch berücksichtigt und verschärfte Anforderungen an den Schallschutz bzw. gegen Lärm gestellt.   

·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
Ist diese 2.Verbrennungsanlage rechtlich überhaupt zulässig mit der Wohnbebauung in der Nähe?  
Frau Buchmann:
Die Stadt Stavenhagen kann nur nach geltendem Baurecht prüfen, ob die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben sich einfügt.  

·    Hinweis Herr Lüth / BGM Ivenack:
Er zitiert die Baunutzugsverordnung, nach der in diesen Gebieten kein Wohnen erlaubt ist. Lediglich „Hausmeisterwohnungen" sind zulässig.
Um gegenüber dem STALU MS fachkundig argumentieren zu können, hat die Gemeinde Ivenack Herrn Koch, als Sachverständigen, beauftragt die Bauunterlagen zu prüfen. Die Auswertung wurde durch Herrn Lüth am 31.03.2021 dem STALU MS übergeben.   

·    Anfrage Herr Kokel / STV:
Wie ist der Stand im Entwidmungsverfahren für die Flächen der Deutschen Bahn im betroffenen Bereich?
Frau Buchmann:
 Das Verfahren ist abgeschlossen.

·    Hinweis Herr Kokel / STV:
In unserer Stadt wird sich ein Klärschlammtourismus entwickeln. Für die geplante Monoklärschlammverbrennung wird Klärschlamm angeliefert. Gleichzeitig wird die Kläranlage der Stadt Stavenhagen ihren anfallenden Klärschlamm zukünftig nach Rostock fahren zur geplanten Verbrennungsanlage des extra dafür gegründeten Zweckverbandes.  
·    Hinweis Herr Golisch  / STV:
Der Sachverständige Herr Koch hat in seinen Ausführungen festgestellt, dass in 7 Punkten die BVT „Beste verfügbare Techniken" nachgebessert werden müssten. Sie sind nicht regelkonform. Weiterhin würde ein Havarie-Plan fehlen für den Störfall. Es ist von unterschiedlichen Schornsteinhöhen die Rede. Die Stadtvertreter der LINKS-Fraktion fühlen sich überrollt. Sie werden auf der nächsten STV-Sitzung einen Antrag einbringen, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

·    Anfrage Herr Krafzik / STV:
Hat die vorgelegte Stellungnahme von Herrn Koch noch Einfluss auf das Genehmigungsverfahren? Findet es noch Berücksichtigung?
Herr Wickel:
Am heutigen Tag bekam die Verwaltung im vorab vom STALU MS Anmerkungen zur gutachterlichen Stellungnahme des Umweltnetzwerkes, vertreten von Herrn Koch. Darin heißt es u.a.: ….Es ist nicht erforderlich, dass mit den Antragsunterlagen zu jedem Aspekt ….detaillierte Angaben vorgelegt werden. Das wäre schon deshalb unverhältnismäßig, weil mit der Genehmigungsplanung noch nicht jedes Detail der Anlage feststehen kann, das ist erst mit der Ausführungsplanung möglich, die aus wirtschaftlichen Gründen i.d.R. erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt. Vielmehr ist es die Regel, nicht die Ausnahme, dass eine Genehmigung unter Bedingungen erteilt und mit (einer Vielzahl von) Auflagen verbunden wird, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der im BImSchG genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. …"

·    Hinweis Herr Wickel:
Der Bauausschuss hat zu dieser Sitzung eingeladen. Er ist nicht das zuständige Organ für die Anhörung bzw. trifft er keine Entscheidung in dieser Angelegenheit.

·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
Könnten an diesem Standort noch weitere Verbrennungsanlagen möglich sein? Hätten die Anwohner hier kein Mitspracherecht? Wie kann das geändert werden?

Herr Wickel:
Ja, baurechtlich wäre das möglich. Ein Mitspracherecht ist schwierig.   

·    Hinweis Herr Dumjahn / STV:
Als die Zustimmung der Stadt für die erste Verbrennungsanlage, damals noch im Auftrag von Nehlsen, gegeben wurde, war das unter anderen Voraussetzungen. Es galt Pfanni zu beheizen und dafür sollten Ersatzbrennstoffe genutzt werden. Erst mit der Inbetriebnahme wurde festgestellt, dass es sich hier um Abfall handelt. Mit dem Hinweis auf die Stellungnahme von Herrn Koch wird Herr Dumjahn keine Zustimmung auf der STV erteilen.

·    Hinweis Herr Kokel / STV:
Der F-Plan der Stadt ist bereits über 25 Jahre alt. Damals hat niemand gewusst, wie sich die Wirtschaft an diesem Standort entwickelt.

·    Einwand Herr Kind / Einwohner:
Herr Kind erläutert die Historie der Ansiedlung der Pfanni Werke von 1992 bis heute mit den verschiedenen Eigentümern. Sein Grundstück in der Schultetusstraße hat er damals vom ersten Geschäftsführer der Pfanni Werke gekauft und in seinem Grundbuch gibt es sogar die Eintragung, dass er Geruchsbelästigungen der Pfanni Werke hinnehmen muss.  
Nehlsen wurde mit dem Bau des ersten Heizwerkes auch Teilhaber der Deponie in Rosenow und schloss sofort Verträge mit der Deponie zur Belieferung mit Restabfall.  
Herr Kind zweifelt an, dass der F-Plan zum Zeitpunkt des Baues der Pfanni Werke bereits Gültigkeit hatte.

·    Einwand Herr Konrad / Einwohner:
Es ist schade, dass die Diskussion erst jetzt geführt wird. Es hätte bereits vor einem Jahr sein müssen. Die Havarie beim Heizwerk im Jahr 2011 war ein Alarmzeichen. Hätte man da nicht mit einer Änderung des F-Planes reagieren müssen?
Für saubere Luft in Stavenhagen gab es eine Unterschriftensammlung. 800 Einwohner haben unterschrieben.
Nach seinen Informationen würde eew nur 20% des benötigten Klärschlammes aus MV bekommen. Wo kommt der Rest her, aus anderen Bundesländern? Wird der Klärschlamm ungetrocknet transportiert? Transportwege und Transportmengen scheinen bei der Genehmigung keine Rolle zu spielen.
Herr Konrad hatte die Landesregierung zu diesem Problem angeschrieben. Er bekam die Antwort, dass der LKW Verkehr nicht berücksichtigt wird, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Er geht davon aus, dass der Bau nicht zu stoppen sein wird.   

·    Herr Wickel:
Er bittet darum, dass in die Diskussion zu diesem Projekt keine anderen Firmen, die sich auch in der Schultetusstraße angesiedelt haben, namentlich benannt und in Frage gestellt werden.

·    Anfrage Herr Müller / FA:
Sind finanzielle Belastungen für die Stadt zu erwarten in Folge der Genehmigung, z.B. erhöhte Anforderungen an die Feuerwehr?  
Frau Buchmann:
Finanzielle Folgen entstehen, wenn die Stadt bei Nichterteilung der Genehmigung in ein Klageverfahren geht, weil sie die dann vom STALU MS ersetzte baurechtliche Zustimmung nicht anerkennt. Die Gerichtskosten werden i.d.R. vom Streitwert berechnet, der auf die Baukosten basieren kann. Die Baukosten werden momentan geschätzt auf 60 Mio. €. Letztendlich legt das STALU MS den Klagewert fest. Ob dieser Weg eingeschlagen werden soll, ist eine politische Entscheidung. Das muss durch unsere Stadtvertreter festgelegt werden.
    
·    Anfrage Herr Krafzik / STV:
Welche Schritte kann die Stadt unternehmen um zukünftig solche Bauvorhaben zu verhindern? Können im F-Plan freie Flächen an diesem Standort reduziert werden?
·    Anfrage Herr Lüth / BGM Ivenack:
    Kann der F-Plan zukünftig geändert werden?
Frau Buchmann:
Derzeit gibt es lt. F-Plan in der Schultetusstraße nur noch geringe freie Flächen für neue Investitionen. Das vorhandene Flächenpotenzial ist ausgeschöpft. Wenn Investoren jetzt große Erweiterungen oder Neuansiedlungen planen, dann müsste darüber gesondert entschieden werden, ob das im Außenbereich möglich wäre.