03.08.2021 - 4.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt St...

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Wortprotokoll

Herr Golisch verliest den Sachverhalt der Beschlussvorlage und gibt bekannt, dass die Nachtragshaushaltssatzung noch in den Fraktionen beraten wird. Zur Fraktionssitzung der Fraktion DIE LINKE wurde Frau Neumann bereits eingeladen und dort können noch Fragen geklärt werden.

 

Frau Neumann erklärt, dass der im Dezember 2020 beschlossene Haushalt für das Jahr 2021 ein großes Defizit im Ergebnis- und Finanzhaushalt auswies. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ordnete daher die Erstellung einer ausgeglichenen Nachtragshaushaltssatzung an. Dies wurde unter anderem durch eine einmalige Gewerbesteuermehreinnahme möglich. Die Einnahmen an Gewerbesteuern wurden im Vergleich zum bisher beschlossenen Haushalt um 7 Millionen € erhöht. Durch die höheren Gewerbesteuereinnahmen muss die Stadt Stavenhagen ca. 680.000 € mehr an Gewerbesteuerumlage zahlen. Für die Folgejahre ab 2022 wird mit einem deutlich niedrigerem Gewerbesteueraufkommen von ca. 2,5 Millionen € geplant. Die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich musste um 2,4 Millionen € erhöht werden, da die Stadt Stavenhagen im Jahr 2023 auf Basis der Steuereinnahmen aus dem Jahr 2021 Zahlungen in den Finanzausgleich leisten muss.

Alle bisher im Jahr 2021 gefassten Beschlüsse zur Finanzierung von Maßnahmen wurden in den Nachtragshaushalt eingearbeitet, ebenso Einnahmen durch erteilte Zuwendungsbescheide. Weiterhin wurden allgemeine Änderungen der Kostenstellen eingearbeitet, z.B. durch Betriebskostenabrechnungen und damit verbundene Änderungen der Kosten. Bei fast jeder Einrichtung der Stadt Stavenhagen gab es Änderungen.

Mit dem Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung werden keine Kassen- oder Investitionskredite mehr benötigt.

Frau Neumann weist nochmals darauf hin, dass sich der Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes nur auf das Jahr 2021 bezieht. Im Finanzplanungszeitraum bis 2024 kann nach derzeitigem Stand kein ausgeglichener Ergebnis- oder Finanzhaushalt mehr nachgewiesen werden. Daher hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes angeordnet. Der Beschluss dazu muss bis Ende September 2021 gefasst werden.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=834&TOLFDNR=16446&selfaction=print