07.09.2021 - 6.1 Beschluss über die Weiterführung der Satzung de...

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Wortprotokoll

Frau Neumann erklärt, dass nach derzeitigem Stand das Sanierungsgebiet mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben wird und eine Endabrechnung erfolgen muss. Dann ist eine weitere Förderung von Sanierungen nicht mehr möglich. Durch die Verlängerung haben private Bauherren und auch die Stadt Stavenhagen weiterhin die Möglichkeit Sanierungen gefördert zu bekommen.

 

Herr Robeck findet die Verlängerung sehr positiv, da somit Zeit gewonnen wird die vorhandenen Fördermittel noch sinnvoll zu verwenden.

 

Herr Wickel kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das Verfahren zur Beantragung von Städtebaufördermitteln sehr aufwendig ist. Dies müsste aus seiner Sicht vereinfacht werden.

 

Herr Müller fragt welche Fördersätze es gibt.

 

Frau Neumann erklärt, dass bei einem Neubau eine Pauschale als Zuwendung gezahlt wird. Bei vorhandenen Altbauten werden nur die Kosten zur Sanierung der Außenhülle gefördert, dazu zählen Fassade, Dach und Fenster bzw. Türen. Die Förderhöhe beträgt 35 % der förderfähigen Baukosten. Bei städtebaulich besonders bedeutsamen Gebäuden kann die Förderung bis zu 85 % betragen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Weiterführung der Satzung der Stadt Stavenhagen über das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ bis zum 31.12.2025 (einschließlich).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV