17.06.2021 - 3 Informationen Baumkontrollen / Baumkataster ...

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Wortprotokoll

 

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Seitens der Verwaltung der Stadt Stavenhagen wird angeregt, für alle Gemeinden einen Baumsachverständigen fest einzustellen. Die Notwendigkeit ergibt sich hinsichtlich der Haftung bei Eintritt von Schadensfällen. Hier ist eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation über den Zustand der Baumbestände erforderlich.

Die Alternative für eine Festeinstellung eines Baumsachverständigen wäre eine Beauftragung durch eine externe Firma. Dazu wurde Herr Daniel Spletzer als externer Dienstleister eingeladen. Herr Teichert übergibt  das Wort an Herrn Spletzer.

Anhand einer Präsentation erläutert Herr Spletzer den Ablaufplan.

- Ersterfassung und Dokumentation des Baumbestandes

- jährliche Baumkontrolle durch einen externen Baumkontrolleur

- Festlegung von Maßnahmen

 

Bei einem geschätzten Baumbestand von 340 Bäumen wurden folgende Kosten (Netto) veranschlagt:

-          Kosten für die Erstellung des Baumkatasters (Software) einmalig       300,00 €

-          Erhebung der Einzelbaumdaten                                                      4,90 €/Baum

-          Kosten für jährliche Baumkontrolle                                                        6,00 €/Baum

 

  3.1 Informationen  durch den Revierförster Herr Henry Stumpf

Herr Teichert hat den Revierförster beauftragt, den Gemeindewald Richtung Sülten zu begutachten. Herr Teichert übergibt das Wort an Herrn Stumpf.

Herr Stumpf informiert, dass im Gemeindewald ein guter Bestand vorhanden ist, wo in den nächsten Jahren Holzeinschlagmaßnahmen möglich sind. Jedoch gib es keine Jungbestände.

Drei Fichtenbestände sind durch den Borkenkäfer beschädigt. Hier müssen kurzfristig Maßnahmen wie Kahlhieb, Gassenaufschluss und Beseitigung der Borkenkäfernester durchgeführt werden. Bei einem Kahlhieb muss die Fläche wieder aufgeforstet werden. Dafür können Fördermittel bis zu 70 % beantragt werden.

Das Forstamt Stavenhagen bietet an, dass zur Begleitung der o. g. Maßnahmen ein Betreuungsvertrag zwischen Forstamt und Gemeinde abgeschlossen werden kann.

 

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