19.10.2021 - 5.2 Beschluss zur Vergabe der Trägerschaft von Juge...

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Wortprotokoll

Herr Wickel stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, dass die Beschlussvorlage zurückgestellt wird. Die CDU-Fraktion spricht sich für ein neues Ausschreibungsverfahren aus, bei dem die Ausschreibung nicht nur im Amtsblatt, sondern überregional erfolgen sollte.

 

Frau Gropp spricht sich ebenfalls für ein erneutes Ausschreibungsverfahren aus, bei dem nach Möglichkeit auch weitere Träger die Möglichkeit der Beteiligung haben.

 

Herr Robeck möchte wissen, wie sich die Sachkosten zusammensetzen. Werden die Betriebskosten der Gebäude durch die Stadt Stavenhagen getragen? Wofür wird der Zuschuss des Landkreises gewährt, den die AWO in ihrem Konzept als Einnahme mit aufgenommen hat?

 

Frau Neumann erklärt, dass nur die Gebäudeversicherung durch die Stadt Stavenhagen gezahlt werden. Die Kosten werden der AWO aber in Rechnung gestellt. Alle weiteren Betriebskosten der Gebäude zahlt die AWO alleine.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass auch die Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen durch die AWO übernommen wurde.

 

Herr Reichert erklärt, dass der Zuschuss des Landkreises gewährt wird, wenn Fachpersonal (ausgebildete Sozialarbeiter) beschäftigt werden. Die AWO hat diese Förderung auch für das Jahr 2022 bereits beantragt, da ansonsten die Antragsfrist abgelaufen wäre. Ein anderer Träger könnte diese Förderung für 2022 nicht mehr erhalten. Er gibt zu bedenken, dass ein erneutes Interessenbekundungsverfahren auf Grund der kurzen Zeitspanne bis zum 31.12.2021 nur schwer zu realisieren wäre. Er erklärt nochmal, dass das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren formell ergebnislos war, da das Angebot des SSV nicht den vorgegebenen Vorgaben entspricht. Daher kann nun auch das später eingereichte Angebot der AWO berücksichtigt werden. Im Sozialausschuss trat noch ein möglicher 3. Anbieter auf. Dieser wurde aufgefordert ein konkretes Angebot einzureichen. Diese Möglichkeit wurde aber nicht wahrgenommen.

 

Herr Raddatz bemerkt, dass der SSV mit seinem Angebot die vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht leisten kann. Ohne hauptamtliche Kräfte sind die Vorgaben der Stadt auch nicht zu realisieren. Der Ausgang einer erneuten Ausschreibung ist ebenfalls offen. Es besteht auch die Gefahr, dass die AWO sich dann nicht mehr beteiligt und kein neuer Betreiber gefunden wird. Er spricht sich daher für die Vergabe an die AWO aus.

 

Frau Neumann weist darauf hin, dass vor einigen Jahren bereits nach einem möglichen neuen Betreiber für die Jugendclubs gesucht wurde. Dazu wurden verschiedene Anbieter angeschrieben, aber nur 1 Anbieter hat sich überhaupt zurückgemeldet und abgelehnt. Das Interesse an einer Übernahme einer Trägerschaft eines Jugendclubs ist sehr gering, da damit kein Gewinn erzielt werden kann.

 

Herr Robeck möchte wissen, warum die Kosten für 1 Jugendclub höher sind als bisher für einen Jugendclub gezahlt wurde.

 

Herr Reichert erklärt, dass nach dem neu eingereichten Konzept der AWO in dem 1 Jugendclub dann 2 Fachkräfte beschäftigt werden, statt bisher nur 1. Daher sind die Personalkosten auch höher.

 

Beschluss:

 

Zustimmung zum Antrag von Herrn Wickel auf Zurückstellung der Beschlussvorlage und erneutes Ausschreibungsverfahren

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

3

3

0

 

Somit wurde der Antrag abgelehnt und es wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

 Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt,

a) den Stavenhagener Sportverein von 1863 e.V.

b) die AWO ... mit der Trägerschaft der/des Jugendclubs ............................... zu betrauen.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen Vertrag über drei Jahre in dem bereits beschlossenen finanziellen Rahmen zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Für die Abstimmung über die Varianten hatte jedes anwesende Finanzausschussmitglied
eine Stimme:

 

Abstimmung über Variante A – Vergabe an den Stavenhagener Sportverein von 1863 e.V.

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

1

----

----

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

Abstimmung über Variante B – Vergabe an die AWO

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

3

----

----

 

Abstimmung – keine Zustimmung zu einer der beiden Varianten

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

2

0

0

 

Abstimmung über den Standort des Jugendclubs – jedes anwesende Finanzausschussmitglied erhielt wieder eine Stimme:

 

Standort Basepohl:  keine Stimme

Standort Stavenhagen: 2 Stimmen

Stimmenthaltungen:  4 Stimmen