09.11.2021 - 5.7 Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di, 09.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Frau Neumann erklärt, dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bei der Erstellung des
1. Nachtragshaushaltes nicht bekannt war. Der derzeitige Zustand wurde bei einer Hygienekontrolle bereits beanstandet. Die Stadt ist hier in der Pflicht die Bedingungen zu schaffen, dass eine Mittagsversorgung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angeboten werden kann.
Herr Müller möchte wissen, wann die Ausschreibung für den neuen Essenanbieter erfolgt.
Dies geschieht nach Aussage von Frau Neumann zu einem späteren Zeitpunkt, da erst die Rahmenbedingungen durch die neue Küchenausstattung geschaffen werden müssen.
Frau Gropp möchte wissen, ob es in der Grundschule bisher keine Küche gab.
Frau Neumann verneint dies. Es gibt nur einen Geschirrspüler, aber keine komplette Küche. Die Essenausgabe erfolgt provisorisch über Tische und auch nur in Assietten.
Herr Robeck möchte wissen, wie die Kosten für die notwendigen baulichen Maßnahmen finanziert werden.
Frau Neumann erklärt, dass dies über bereits geplante Mittel aus dem Haushalt 2021 erfolgt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von
35.000,00 EURO
(fünfunddreißigtausend 00/00 EURO)
Produktsachkonto 21101.082500 Fritz-Reuter-Grundschule. Ausstattungsgegenstände
für den Erwerb einer Küchenausstattung.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe aus liquiden Mitteln.