01.12.2021 - 5.3 Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reute...

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Wortprotokoll

Frau Neumann informiert, dass alle Gebühren und Einnahmen der Reuterstadt Stavenhagen auf den Prüfstand zu stellen sind. Bei den Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen sind die betriebswirtschaftlichen Kosten festzustellen und mit der Nutzungsintensität zu bewerten, um den Stunden-Kostensatz zu ermitteln. Die letzte Entgeltordnung wurde vor 6 Jahren erstellt, diese ist nun anzupassen. Die Kostensätze in den einzelnen Sporthallen belaufen sich auf:

 

Turnhalle Straße des Friedens:  24,75 EUR/Stunde

Zweifeldsporthalle A.-Seidel-Str.: 85,94 EUR/Stunde

Grundschulsporthalle Goethestraße: 20,77 EUR/Stunde

Es ist eine politische Entscheidung über die Entgeltsätze herbeizuführen. Die oben genannten Zahlen sind die Basis für die Entgeltdiskussion. Einen Sonderfall stellt die sogenannte Budokanhalle in der Goethestraße dar, da hier eine hohe Eigenleistung des Vereins erbracht wurde. Hier soll eine Entscheidung gefällt werden, ob auch dazu eine Entgeltordnung erarbeitet werden soll.

Vorher sollte jedoch ein Gespräch mit dem Verein Budokan Torite erfolgen.

 

Nach eingehender Diskussion wurden folgende Kosten als Diskussionsgrundlage für die Beratung in den politischen Gremien unterbreitet.

 

Die Entgelte für die Benutzung der Sporthallen betragen für eine volle Zeitstunde:

 

Benutzergruppe

I

II

III

IV

V

Zweifeld-Turnhalle

- Ganze Halle

Sportförderung
entgeltfrei

 

 

40,00

 

 55,00

 

 100,00

interne
Leistungsverrechnung

 

- Sportfeld 1

15,00

 20,00

   45,00

- Sportfeld 2

15,00

 20,00

   40,00

- Foyer

10,00

 15,00

   15,00

Turnhalle Fritz-Reuter-Grundschule

 

10,00

  

 15,00

 

   21,00

Turnhalle Straße des Friedens

 

15,00

 

20,00

 

  30,00

 

Die Entgelte für die Benutzung der Sportstätten betragen je Tag (über 10 h)

Benutzergruppe

I

II

III

IV

V

Zweifeld-Turnhalle

- Ganze Halle

Sportförderung
entgeltfrei

 

 

  400,00

 

 550,00

 

1.000,00

interne
Leistungsverrechnung

 

- Sportfeld 1

  150,00

 200,00

   450,00

- Sportfeld 2

  150,00

 200,00

   400,00

- Foyer

  100,00

 150,00

   150,00

Turnhalle Fritz-Reuter-Grundschule

 

  100,00

 

 

 150,00

 

  210,00

Turnhalle Straße des Friedens

 

 150,00

 

 200,00

 

 300,00

 

Für angefangene Stunden erfolgt die Abrechnung je angefangene halbe Stunde.

 

Herr Trautmann fasst zusammen, dass dieses Zahlenmaterial lediglich den Anfang einer Diskussion als dessen Grundlage darstellt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltkalkulation für die städtischen Sporthallen

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen.

           Die Entgeltordnung tritt zum…………. in Kraft.

 

 

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Anlagen zur Vorlage